Geblitzt am zweiten Weihnachtstag: Streit um 50 Euro
Gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatz „Mo. – Fr.“ auch dann, wenn der betreffende Wochentag ein Feiertag ist? Diese Frage beschäftigte eine Autofahrerin nach einem Tempoverstoß – und führte sie schließlich vor das Amtsgericht.
Um eine Ordnungswidrigkeit ging es kürzlich vor dem Amtsgericht: Am zweiten Weihnachtstag letztes Jahr war Maria M. (Name geändert) in einer Tempo-30-Zone an der Schenefelder Landstraße geblitzt worden. 13 Stundenkilometer zu schnell gewesen, 50 Euro sollte sie zahlen. Gegen den Bußgeldbescheid hatte sie Einspruch eingelegt, „und das ist der Grund, warum wir heute hier sitzen“, so die Richterin, und ob Maria M. zum Thema etwas sagen wolle.
„Ich möchte das gerne“, sagt diese und legt gleich los. Seit 45 Jahren führe sie den Weg zu ihrer Arbeit. Es gebe fünf 30er-Zonen, ihr alle wohlbekannt. Doch die Feinheiten der Beschilderung kannte sie anscheinend doch nicht so ganz genau: Nachdem sie die erste Zone erfolgreich überwunden hatte, war sie nämlich in der zweiten geblitzt worden. Casus knacksus bei der Sache: In der ersten Zone verordnet das Schild 30 km/h für Werktage, in der zweiten für „Mo.-Fr.“. Wenn also der zweite Weihnachtstag auf einen Freitag fällt, wie es hier der Fall war, gilt das Schild. Die Sachlage scheint klar, wie soll die Richterin nun entscheiden? Einstellung oder nicht? Argumente werden vorgebracht. Die Richterin sagt: Auch wenn es ein Feiertag sei, gelte das Schild. Die Angeklagte bittet um Nachsicht, sie sei reumütig, fände die Geldstrafe allerdings auch ungerecht. Es sei aber doch noch nicht einmal ein Punkt in Flensburg fällig, versucht die Richterin einzulenken. Maria M. kontert: Die Richterin wisse aber schon, worum es hier gehe – nämlich ums Prinzip. Die Richterin: „Nur eine Fahrlässigkeit.“
„Meine Tochter ist auch Richterin und hat mir gesagt, sowas stellt sie sofort ein“, entgegnet Maria M. „Klar, kann man drüber streiten“, gibt die Richterin zu, appelliert aber dann ans Gerechtigkeitsempfinden der Angeklagten. Andere seien an dem Tag auch geblitzt worden und müssten ihr Strafmandat bezahlen. „Sie wollen also vollstrecken“, fasst die Angeklagte zusammen. Der Schlagabtausch macht deutlich: Es gibt Pro und Contra für eine Einstellung der Sache. Die Richterin lenkt ein. Auch sie als Fahrerin habe sich schon einmal in der Situation befunden, aber es helfe ja nichts, das Oberlandesgericht habe da eine Linie. Und die gilt eben für alle. „Das nützt mir jetzt nichts“, sagt Maria M. und steht auf: „Trotzdem noch einen schönen Tag.“
„Ich denke, es gibt jetzt noch eine kleine Kostenrechnung“, erwähnt die Richterin am Schluss. Wahrscheinlich zusätzliche Bearbeitungsgebühren.