Amtsgericht verurteilt jungen Drogendealer zu Bewährungsstrafe
Ein 23-Jähriger ist vor dem Amtsgericht Blankenese wegen des Handels mit Kokain und Cannabis zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Ausschlaggebend für die Strafaussetzung waren unter anderem seine fehlenden Vorstrafen, ein fester Arbeitsplatz und stabile familiäre Verhältnisse.
Kein großer Hai, sondern ein eher kleiner Fisch: Der heute 23 Jahre alte Jamal A. (Name geändert) – etwas fülliger, kleiner Bart –, hatte 2023 und 2024 in drei Fällen Rauschgift weitergegeben. Es handelte sich um 150 Gramm Kokain und 300 Gramm Marihuana zu einem Zeitpunkt, als Besitz und Eigenanbau von Cannabis noch nicht legalisiert war. Ob der Verkauf des Marihuanas, das über Snapchat bestellt worden war („Digga, wow, hab‘ da nicht viel von“ ist dazu auf dem Handy von Jamal A. zu lesen) tatsächlich vollzogen wurde, schien unklar und wurde „aus Gründen der Verfahrensökonomie und Beweisschwierigkeiten“ von der Verhandlung ausgenommen. Somit ging es noch um die Weitergabe in den zwei anderen Fällen, insbesondere um den Handel mit dem Kokain.
Spur führte zum Handy
„Jamals Handy sowie 300 Euro fand die Polizei bei einer Durchsuchung in der Wohnung, in der er gemeinsam mit seinen Eltern und zwei Geschwistern wohnt. Erst nach einigem familieninternen Hin und Her auf Afghanisch, Belehrungen seitens der Beamten, bitte Deutsch zu sprechen sowie dem Vorzeigen einiger älterer Handys, konnte das aktuelle Gerät im Eltern-Schlafzimmer sichergestellt werden. Dort war es anscheinend bewusst versteckt worden.“
Ort der Drogen-Deals war die Wohnung eines Mannes außerhalb Hamburgs, den Jamal von seinem Arbeitsplatz kannte. Auch er nicht der ganz große Hai, aber Teil eines größeren Netzwerks. In der Wohnung dieses Mannes habe sich laut Rechtsanwalt von Jamal 300 bis 600 Kilogramm Gras befunden, „eine exorbitante Menge“. Die Strafe für seinen Mandanten, so der Anwalt, müsse im Verhältnis zu der dieses Mannes stehen, der „das organisiert hat“.
Bewährung trotz Handels mit Kokain
Die Richterin jedoch folgt im Großen und Ganzen der Staatsanwältin. Wegen des Handels mit Cannabis und Kokain in nicht geringer Menge verurteilt sie den Angeklagten zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Dass er noch nicht vorbestraft sei, seit 2021 einer geregelten Arbeit mit heute monatlichen Einnahmen von 1700 bis 2200 Euro nachgehe, sich mit dem Handel von Sport-Equipment ein Geschäft aufbauen wolle und in einem erwiesen unterstützenden Elternhaus lebe, spreche für eine günstige Prognose.
Andererseits sei der Handel insbesondere mit Kokain nicht als minderschwerer Fall zu werten. Es sei keine, wie im Plädoyer des Anwalts gehört, „Partydroge“, sondern gerate auch in die Hände von Jugendlichen, labilen Erwachsenen und nicht zuletzt in den weiteren Handel.