KI-Regulierung: Ein neues Monster wird kommen
Drei Arme, falsche Schatten und andere offensichtliche Fehler machen KI-Bilder schnell verdächtig. Gleichzeitig wächst der regulatorische Aufwand rund um neue Technologien. Die Frage ist, ob dabei tatsächliche Risiken oder zunehmend auch nur denkbare Gefahren den Maßstab bestimmen.
Deutschland hat eine neue Sportart: über KI-Inhalte aufregen. Da werden Finger gezählt, historische Alben gewälzt und Landkarten konsultiert, um nachzuweisen, dass ein Foto nicht „echt“ ist. Dann entsprechende Nachricht an den Verbreiter von Bild und Text.
Zunächst einmal werden die meisten von uns einen sorgfältigen Umgang mit Inhalten begrüßen. Wenn da eine Figur mit drei Armen gedruckt wird, oder in einem Text redundanter Stuss steht, dann ist das ein Makel. Den muss man nicht hinnehmen. Der Makel hat aber weniger mit KI zu tun, als wir denken. Schauen Sie mal alte Presseerzeugnisse durch und achten Sie auf die Fotoqualität. Überwiegend wird sie okay sein, aber mit gewaltigen Ausreißern nach oben und unten. Da gibt es bis zur Idiotie gestellte Motive, etwa der Zahnarzt, der im Mund eines Patienten bohrt und dabei strahlend in die Kamera grinst. Es gibt zusammenhangslosen Quatsch, unter dem dann zu lesen ist: „Symbolbild“. Es gibt Collagen mit zwei Sonnen. Da wirft das Haus einen Schatten nach links, der Hund einen nach rechts ... Oder nehmen Sie Stock-Fotografie, die Sie in jeder modernen Zeitschrift (und natürlich auch im KLÖNSCHNACK) finden. Plattformen wie Adobe halten wirklich gute Fotos bereit – aber auch lächerlichen Schrott. Akzeptieren wir achselzuckend.
Ich glaube übrigens keine Sekunde, dass dieser Text viele überzeugen wird. Eine saturierte Gesellschaft hat ein ängstliches Naturell. Es gibt das Bestreben, sich gegen Risiken maximal abzusichern. Ein junges Beispiel ist die EU-Vorgabe des Widerrufbuttons für Onlineshops. Der Button muss mit einem Klick ermöglichen, einen Kaufvertrag wieder rückgängig zu machen. Kaufvertrag? Ich schicke doch einfach die Ware zurück und der Händler erstattet mir den Preis. Ungefähr so denken 99,99 Prozent der Kunden in Europa. Es soll aber jemanden geben (er wird noch gesucht), der eventuell nicht weiß, dass er die Ware zurückschicken darf. Um diesem Menschen zu ermöglichen, seine Adiletten umzutauschen, mussten mehrere hundertausend Onlineshops alleine in Deutschland ihren Aufbau ändern.
Wenig später kam dann neue EU-Verpackungsverordnung PPWR (EU 2025/40), die es fast geschafft hätte, den innereuropäischen Handel für kleine Firmen unmöglich zu machen. Warum? Nun, weil von Verpackungen eine erhebliche Gefahr ausgehen könnte. Daher soll es weitreichende Registrierungspflichten in allen 27 EU-Staaten geben, auch für Einzelunternehmer, die pro Jahr drei Gläser Marmelade ins europäische Ausland verkaufen. Wir sehen also auf EU-Ebene, dass es auch bei relativ trivialen Risiken nicht mehr darum geht, ob sie drohen, sondern nur darum, ob sie vorstellbar sind.
Zurück zum KI-Foto: Seit August gilt eine Kennzeichnungspflicht (nicht für rein illustrative Bilder, aber immerhin). Ich halte es für äußerst wahrscheinlich, dass es dabei nicht bleibt. Meine These ist, dass uns ein Regelwerk auf EU-Ebene ins Haus steht, das sich als bürokratisches Monster erweisen wird – völlig abgekoppelt von der technischen Entwicklung und den praktischen Erfordernissen. Teil zwei der These: Das Kosten/Nutzen-Verhältnis dieses Monsters wird verheerend ausfallen. Und wenn Sie mich persönlich fragen: Davor habe ich mehr Angst, als vor KI-Bildern.