Nach Poller-Unfall: Gericht stellt Verfahren wegen Unfallflucht ein
Ein dringender Zahnarzttermin und in Blankenese auf der Suche nach einem Parkplatz – so etwas hat sicher jeder in der Gegend schon einmal erlebt. Wer hierfür zu wenig Zeit einplant und dabei Schäden verursacht, könnte Probleme bekommen, wie der folgende Fall zeigt, bei dem die Anklage auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort lautet. Erkan T. (Namen geändert) steuerte eines Nachmittags bei beginnender Dunkelheit gemeinsam mit seiner Frau eine vermeintlich freie Parkbucht an der Blankeneser Bahnhofstraße an. Dabei beschädigte er einen kostspieligen, mit Hydraulik versenkbaren, 5.500 Euro teuren „Poller“, Eigentum einer dort ansässigen Geschäftsfrau. Erkan T. ist ein kleiner untersetzter Mann mit Halbglatze und Bart, der von einem Übersetzer unterstützt wird. Er sagt, er habe einen Stoß gehört, aber es sei „kein so lauter Zusammenstoß“ gewesen. Zurückgelehnt faltet er seine Hände zwischen Brust und Bauch und ergänzt, in seinem Auto sei Musik gelaufen.
Zeugin widerspricht dem Fahrer
Seine Frau habe gesagt, er solle mal gucken gehen, erzählt er auf Türkisch. Das habe er getan, indem er seinen Kopf aus dem Fenster steckte. „Das ist ein Eisen“, habe er gedacht, es könne mit Müll zusammenhängen. „Das Metall, das hier genannt wurde“, formuliert der Übersetzer, „war dunkel und nicht beleuchtet“. Im Kontrast dazu sagt die als Zeugin geladene Eigentümerin des beschädigten Pollers, dieser sei beleuchtet gewesen. Sie berichtet, schon öfter seien Parkplatz-Suchende gegen ihn gefahren. Dadurch habe er sicherlich Spuren gehabt, habe aber bisher anstandslos funktioniert: „Ich seh nur, ich drücke die Fernbedienung, der Poller geht hoch und runter, das Lämpchen leuchtet, oder eben nicht.“
Was wusste der Fahrer?
Der Angeklagte und seine Frau fanden einen anderen Parkplatz, absolvierten den Termin beim Zahnarzt und fuhren nach Hause. Ein paar Tage später steht die Polizei vor der Tür. Erkan T. fällt aus allen Wolken: „Ich habe diesen Moment der Berührung nicht mehr im Gedächtnis gehabt“, ist vom Dolmetscher zu hören. Eine junge Polizistin sagt demgegenüber aus, dass Erkan T. den Vorfall mit dem Poller durchaus erinnerte und auch Deutsch ganz gut verstand. Trotzdem stellt die Richterin das Strafverfahren ein: „Vom Sachverhalt her können wir hier nichts mehr klären.“ Es gibt zwar noch die Aussage einer weiteren Zeugin, die von einem „lauten Geräusch“ berichtet, doch müsse man sagen, dass dieses wohl innerhalb des Autos anders wahrzunehmen sei als außerhalb.