Gerichtsreport

Nach Tod einer 90-Jährigen: Bewährungsstrafe wegen Veruntreuung von knapp 30.000 Euro

Kolumnen · · 2 Min. Lesezeit · von Harriet von Schwerin
Aus dem Amtsgericht Blankenese
Im Mai beschäftigte sich das Blankeneser Amtsgericht mit dem Thema Veruntreuung.

Ein Mann ist vom Amtsgericht Blankenese wegen Veruntreuung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte nach dem Tod einer über 90-jährigen Freundin mehrfach Geld von deren Konto abgehoben. Vor Gericht spielte die langjährige Freundschaft zwischen beiden eine zentrale Rolle.

In der Öffentlichkeit haben wir uns gesiezt und wenn wir unter uns waren, geduzt.“ Peter A. (Namen geändert) erklärt dem Gericht sein Verhältnis zur verstorbenen Hilde M. Seit zwölf Jahren, kurz nachdem Hilde M. aus Italien nach Hamburg zurück gekommen war, seien sie befreundet gewesen. Nun war Peter A. wegen Veruntreuung angeklagt. Zwischen August und Oktober 2021, kurz nach dem Tod der über 90-jährigen Freundin, hatte A. insgesamt neun Mal von ihrem Konto abgehoben – Summen zwischen 300 und 5.000 Euro, insgesamt knapp 30.000 Euro. Die zuletzt bettlägerige alte Dame hatte Peter A. zwar umfassende Vollmachten ausgestellt, jedoch kein Testament zu seinen Gunsten hinterlassen. „Wir wollten zum Notar gehen,“ beteuert A. „Sie hat ganz definitiv gesagt, dass ich erben sollte.“

Beziehung zur Verstorbenen unter der Lupe

Kennengelernt hatten Hilde M. und Peter A. sich, weil er für sie „den Garten machte“. Früher sei er Designer gewesen, erzählt A. Sein Outfit zeugt von einer künstlerischen Ader. Als Grafiker hatte er zunächst angestellt gearbeitet. Dann machte er sich selbstständig. Heute hat er immense Schulden. „Ich habe ihr gesagt, dass ich so viele Schulden habe“, gibt er an und verplappert sich ein bisschen, als er hinzufügt: „Deshalb sollte das über meinen Sohn gehen.“ Zurzeit lebt er von Bürgergeld und hofft auf seine Rente.

„Warum hat sie keine Schenkung an Sie gemacht?“, fragt die Richterin. Warum kein Testament? Und ob Hilde M. ihm zu Lebzeiten jemals größere Summen gegeben habe, will die Staatsanwältin wissen. Wer zur Beerdigung gekommen sei, wollen anschließend beide wissen. Das seien, so erinnert sich Peter A., „drei gute Pflegekräfte aus Polen“ gewesen, „dann war mein Sohn dabei“ und die Vermieterin und eine weitere Verwandte. Dem Neffen, der wohl der nächste Erbe gewesen wäre, habe er eine Todesanzeige gebracht, sagt A. Der sei aber zur Beerdigung nicht gekommen.

Zehn Monate auf Bewährung

Ein unbeschriebenes Blatt ist Peter A. nicht. Seine Vorstrafen reichen von Urkundenfälschung im Jahr 1985 über Betrug, Diebstahl und Trunkenheit am Steuer. Die Staatsanwältin wertet positiv, dass diese Vorstrafen lange zurückliegen, dass A. die Abhebungen vom fremden Konto zugibt, eine enge Freundschaft zu Hilde M. bestand und er insgesamt glaubhaft wirke. Die Richterin sieht dies etwas kritischer, folgt aber dem Antrag der Staatsanwältin und verurteilt A. zu zehn Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung von zwei Jahren, den Einzug von 28.800 Euro und dazu, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen.

Harriet von Schwerin
Harriet von Schwerin
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