Streit in Geflüchtetenunterkunft: Gericht vertagt Verfahren
Ob die Verhandlung wegen Körperverletzung gegen die Angeklagte Jasmine R. (Namen geändert) überhaupt würde stattfinden können, war zunächst nicht klar. Die Richterin, ein Dolmetscher für Englisch, ein Protokollant, ein Referendar der Staatsanwaltschaft und letztendlich auch der Rechtsanwalt warteten auf die Angeklagte, die schließlich in Begleitung ihrer zwei Kinder im Kindergartenalter und ausgestattet mit Kinderbüchern etwas verspätet erschien. Zwei Zeuginnen kamen nicht – der Grund lag wahrscheinlich darin, dass die Gerichtspost sie wegen Umzugs nicht erreicht hatte. Eine dritte erschien überraschend, als schon vertagt werden sollte, doch noch.
Was war passiert im September letzten Jahres in der gemeinsamen Küche eines Wohnheims für Geflüchtete? Der Referendar trägt die Anklage vor: Jasmine A. habe ihrer Mitbewohnerin Petra G. mit einem Topf zwei Mal auf die linke Hand und schließlich auch die linke Gesichtshälfte geschlagen, sodass diese eine Gehirnerschütterung und ein blaues Auge sowie Schmerzen und Schwindel erlitt und eine Nacht im Krankenhaus verbrachte.
Streit in der Küche eskaliert
Für seine Mandantin sprechend bestreitet der Rechtsanwalt nicht, dass es einen Streit gab, zunächst verbal, dann handgreiflich. Ursache war tatsächlich ein Topf, der Jasmine A. gehörte, in dem sich „Unrat“ befunden habe. Schuld am beschmutzten Topf sei, so hatte Jasmine A. vermutet, die Mutter von Petra G. gewesen. An den genauen Ablauf des Streits könne Jasmine R. sich allerdings nicht mehr erinnern und auch nicht, ob sie den Topf zum Schlag verwendet habe. Der Freund von Petra G. habe sie seinerseits „misshandelt“. Es dauert einen Moment bis alle verstehen, dass sie sich durch Worte misshandelt gefühlt hatte: „He was calling me names.“ Nach dem Vorfall in der Küche, als Polizei und Notarzt vor Ort waren, habe die Verwaltung der Unterkunft sie aufgefordert, die Einrichtung zu verlassen. Sie sei in ein anderes Heim gezogen, wohne aber mittlerweile in einer privaten Wohnung. Sie bereue, dass sie Petra G. geschlagen habe und wolle sich bei ihr entschuldigen, wenn sie sie sähe.
Neue Zeugenaussage verzögert Entscheidung
Der Anwalt schlägt die Einstellung des Verfahrens vor, doch dem will sich die Richterin noch nicht anschließen. Es erscheint doch noch eine der Zeuginnen. Den Schlag mit dem Topf habe sie durch eine zwischen Flur und Küche befindliche Glasscheibe gesehen, ist letztlich nach längerer Befragung ihre Aussage. Ein weiterer Termin wird anberaumt, zu dem Petra G. und eine weitere Zeugin noch einmal geladen werden.