Streit um ausstehende Miete: Gericht prüft ungewöhnliche Wohnungsvereinbarung
Die Staatsanwaltschaft wirft einem Ehepaar Mietbetrug vor. Die Angeklagten sprechen dagegen von einer mündlichen Vereinbarung, nach der ihre Arbeitsleistung mit der Miete verrechnet werden sollte. Nun soll ein weiterer Zeuge Klarheit bringen.
Ein Mietzahlungs-Durcheinander fand seinen vorläufigen Höhepunkt vor dem Amtsgericht: Sarita A. (Namen geändert) und ihr Mann Peter wären im Juli 2024 für vier Monate „unter Vorspiegelung falscher Tatsachen“ in eine Zwei-Zimmer-Wohnung eingezogen, hätten bis November dort gewohnt und die Miete von insgesamt 3076,73 Euro nicht gezahlt, so die Anklage der Staatsanwältin. Ob sie dazu etwas sagen könnten, fragt die Richterin die beiden. Sarita A., die als Krankenschwester tätig war, aber wegen eines Erschöpfungs-Syndroms und nach einer Reha-Maßnahme zur Zeit immer noch Krankengeld erhält, berichtet chronologisch: Sie und ihr zehn Jahre jüngerer Mann seien 2024 von Schleswig-Holstein nach Hamburg gekommen. Die Suche nach einer Wohnung sei schwierig gewesen, aber sie hätten über die Schule ihrer zehnjährigen Tochter Heinrich B. kennengelernt. Er fungierte als Betreuer einer älteren Dame, die nach einem Krankenhausaufenthalt nicht mehr in die eigene Wohnung, sondern in ein Pflegeheim gezogen war.
Miete gegen Entrümpelung?
Herr B. habe ihnen angeboten, bis Januar 2025, also ein halbes Jahr, in der Wohnung der alten Dame zu wohnen. Einziger Haken an der Sache: Die Wohnung musste leergeräumt werden. 20 Euro pro Person pro Stunde sollte der Lohn für diese Arbeit sein. Das Geld sollte mit der Miete verrechnet werden – so die mündliche Absprache. „Wir waren so froh“, sagt Sarita A., „wir waren ja schon fast obdachlos.“ Tatsächlich hatte die Familie wohl bereits die ein oder andere Nacht in einer Obdachlosenunterkunft verbringen müssen, zwischendurch einmal in einer Wohnung an der Reeperbahn zu fünft in einem Zimmer. Sarita A. weint, als sie das erzählt. Sarita, ihre beiden älteren Kinder und Peter A. räumten die verwahrloste Wohnung leer und zogen ein. „3000 Euro“, rechnet die Richterin, „das sind ja 150 Stunden Arbeit.“ Ob sie denn die Arbeitsstunden aufgeschrieben hätten. Ja, so eine Aufstellung gebe es, sagt Peter A.
Kündigung statt Klärung
Doch der so praktisch klingende Deal klappte nicht. Peter A. wollte die Miet-Unterstützung, die er vom Jobcenter erhielt, abtreten. Doch das Jobcenter – es war wohl noch Schleswig-Holstein zuständig – lehnte dies ab. Heinrich B. gab die Betreuung der alten Dame ab und vermied künftig den Kontakt zu Familie A. Die neue Betreuerin kündigte der Familie im Oktober fristlos. Sie zogen notgedrungen ins Hotel. „Keiner hat uns geholfen“, erinnert sich Sarita A. Wegen der hohen Summe beraumte die Richterin einen weiteren Termin an, zu dem Betreuer Heinrich B. seine Sicht der Dinge beisteuern soll.