ASB-Dorf: Nutzungsänderung abgelehnt
SPD, GRÜNE und CDU unterstützen die Bauausschuss-Entscheidung, die beantragte Nutzungsänderung für das ASB-Dorf in Sieversstücken abzulehnen. Was steckt dahinter?
Die Altonaer Fraktionen von SPD, GRÜNE und CDU unterstützten die Entscheidung des Bauausschusses, der beantragten Nutzungsänderung für das geplante ASB-Dorf in Sieversstücken nicht zuzustimmen. Die Entscheidung ist laut Pressemitteilung das Ergebnis einer sorgfältigen politischen und rechtlichen Abwägung.
Sie richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Schaffung von Wohnraum für Studierende oder Azubis. Vielmehr geht es um die Frage, ob für das konkrete Vorhaben die erforderlichen rechtlichen und planerischen Voraussetzungen vorliegen und ob eine von den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans abweichende Nutzung zugelassen werden kann.
Die drei Fraktionen betonen, dass politische Entscheidungen dieser Tragweite nicht allein anhand der Zielsetzung eines Projekts bewertet werden können. Auch bei grundsätzlich unterstützenswerten Vorhaben müssen die rechtlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
„Die Idee des ASB-Ortsverbands Hamburg-Mitte, für die fast 30 Jahre alten Gebäude eine neue Nutzung zu finden, ist kreativ und verdient Anerkennung. Gleichzeitig haben wir nach jahrzehntelangen Diskussionen mit Anwohnerinnen und Anwohnern, Landwirtschaft und Naturschutz einen Bebauungsplan beschlossen, der für diese Flächen ausdrücklich eine landwirtschaftliche Nutzung vorsieht. Vor diesem Hintergrund mussten wir prüfen, ob die beantragte Nutzungsänderung und die dafür erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans rechtlich und städtebaulich vertretbar sind. Nach sorgfältiger Abwägung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass dies angesichts der Auswirkungen auf vergleichbare Flächen und künftige Verfahren nicht der Fall ist.“
Die Fraktionen weisen zudem darauf hin, dass die Entscheidung auch im Hinblick auf die langfristigen Auswirkungen für die Stadtentwicklung getroffen wurde. Eine Zustimmung zur beantragten Nutzungsänderung hätte eine Befreiung von den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans vorausgesetzt und damit einen weitreichenden Präzedenzfall geschaffen.
„Wir tragen Verantwortung nicht nur für diesen Einzelfall, sondern für die Entwicklung des gesamten Bezirks. Wohnraumbedarf allein kann daher nicht der Maßstab für jede Entscheidung sein. Als Politik müssen wir auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Auswirkungen auf künftige Verfahren berücksichtigen. Wer Ausnahmen zulässt, muss erklären können, warum diese nicht auch an anderer Stelle gelten sollen. Politische Duldung kann deshalb keinen Ersatz für eine rechtssichere Lösung darstellen.“
Laut Dana Vornhagen, Fraktionsvorsitzende der Grünen-Fraktion Altona, wird die Rissener beziehungsweise Sülldorfer Feldmark als Naturraum angesehen, der in seiner Prägung erhalten werden muss. „Der Bebauungsplan sieht keine zusätzliche Wohnbebauung vor, dies ist bewusst so festgelegt worden. Eine Nutzungsänderung wäre der Beginn einer Zersiedlung der Feldmark, die nicht erwünscht ist – die GRÜNEN setzen sich seit Jahrzehnten für den Schutz aller Feldmarken ein und halten daran fest."
„Wir haben es uns nicht leicht gemacht und sorgfältig geprüft, ob eine Ausnahme für das Projekt des ASB möglich wäre. Im Ergebnis sind wir gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass eine Befreiung oder Duldung mit den Zielen des Bebauungsplans und dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht vereinbar ist“, so Dana Vornhagen.
„Die Unterkunft für Flüchtlinge im Naherholungsgebiet in der Sülldorfer Feldmark war damals hoch umstritten und deshalb nur als temporäre Einrichtung genehmigt worden. Der Träger „Fördern & Wohnen“ hatte deshalb auch eine Rückbauverpflichtung übernommen. Mit der Bürgerinitiative ist damals in einem Vertrag zwischen Politik/Verwaltung und den Vertrauensleuten der Volksbegehrenden vereinbart worden, dass nach dem Wegfall der Notwendigkeit dieser Notunterkünfte diese Fläche wieder der Naherholung und der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt wird. Verträge sind einzuhalten. Die Stadt sollte nicht in ihre knappen Grüngebiete reinwachsen. Für Studenten und Auszubildende gibt es innerstädtisch geeignetere Flächen.“
SPD, Grüne und CDU sehen die Entscheidung daher als Ausdruck einer verlässlichen und rechtsstaatlichen Planungspolitik. Die Schaffung von Wohnraum bleibt eine zentrale Herausforderung. Gleichzeitig müssen Entscheidungen nachvollziehbar, rechtssicher und im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung getroffen werden.