1. Dezember 2015
Magazin

Abgeltungsteuer ohne Zukunft

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Abgeltungsteuer ohne Zukunft

Der Steuertipp 

Ekkehart D. Voß, Steuerberater, Dipl.-Finw. M.I.Tax, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Telefon 81 51 11
Ekkehart D. Voß, Steuerberater, Dipl.-Finw. M.I.Tax, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Telefon 81 51 11
Die Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 wurde von allen Seiten hoch gelobt. Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen, Erträge aus Investmentfonds und realisierte Kursgewinne von Privatpersonen werden seit diesem Datum lediglich mit 25 % Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag besteuert. Statt des persönlichen Steuersatzes, der bei sehr hohen Einkünften bis zu 45 % betragen kann, wird lediglich der Pauschalsatz erhoben. Dafür können Werbungskosten über dem Sparer-Freibetrag nicht zusätzlich geltend gemacht werden. Das alte Recht war für Kapitalanleger damals kaum noch überschaubar und auch für die Finanzverwaltung kaum zu beherrschen. Die Reform der Besteuerung von Kapitalerträgen war tatsächlich auch eine Steuervereinfachung.

Eingeführt wurde die Abgeltungsteuer von Peer Steinbrück mit dem Argument: „25 % von X ist besser als nix.“ Seit 2009 hat sich wunschgemäß viel geändert: Durch eine Vielzahl von CD-Ankäufen mit deutschen Kundendaten von Schweizer Banken durch die Steuerfahndung, öffentlichen Verurteilungen Prominenter wegen Steuerhinterziehung, der hohen Steuersätze der EU-Zinsrichtlinie auf Auslandskonten von Bundesbürgern sowie der vergleichsweise niedrigen Abgeltungsteuer in Deutschland ist der Großteil der Vermögen wieder nach Deutschland zurückgeführt worden.

Abschluss dieser Maßnahmen wird die Einführung des automatischen Informationsaustausches sein. Ab 2017 soll die systematische und regelmäßige elektronische Übermittlung von Informationen eines Steuerpflichtigen mit Vermögenswerten beziehungsweise Einkünften in einem ausländischen Staat an Deutschland erfolgen. Hierzu werden die Informationen über Kontoinhaber und Konto von den Banken aus voraussichtlich über 90 teilnehmenden Staaten an das deutsche Finanzamt mitgeteilt. Spätestens mit Einführung dieses Informationsaustausches werden die letzten steuerlich motivierten Auslandsdepots nach Deutschland rückübertragen.

Umso konkreter die letzten Schritte zu dem Informationsaustausch werden, desto deutlicher rückt Finanzminister Schäuble nun von der Abgeltungsteuer ab. Die Begünstigung von Kapitaleinkommen zu Lasten von Arbeitseinkommen sei verfassungsrechtlich bedenklich und passe nun auch nicht mehr in die heutige Zeit. Politisch wird diese Auffassung auch von der SPD und den Grünen geteilt. Kapitalanleger sollten sich also darauf einrichten, dass spätestens ab 2017 Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden. Im Zweifel ist hier entsprechend einzugreifen, indem die Laufzeit von Kapitalanlagen angepasst wird, Kursgewinne realisiert werden oder der Steuersatz ab 2017 durch andere Maßnahmen angepasst wird.

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