BEMERKENSWERTES
„Abgestumpft und desinteressiert“
Aus dem Amtsgericht
Wenig später folgt die Erklärung für das personelle Aufgebot. Der aus Marokko stammende Asylbewerber musste schon häufiger in Gerichten erscheinen. Der Richter weiß von 13 Eintragungen im Zentralregister. „Es müssten 14 sein“, korrigiert Hadjis Verteidigerin. Neben schwerem räuberischen Diebstahl, einfachen Eigentumsdelikten und Beleidigung musste sich der bis zu seiner Festnahme in der Asylunterkunft Sieversstücken lebende Marokkaner auch wegen Drogenhandels verantworten. So lernte der Mann aus Casablanca bereits Gerichte in Kassel, Altona und St. Georg kennen.
Im vorliegenden Fall des Fahrraddiebstahls ist Leugnen zwecklos. Zeugen beobachteten, wie Hadji zusammen mit einem Komplizen ein Fahrrad von einem am Sülldorfer Kirchenweg gelegenen Grundstück entwendete. Die Zeugen hatten die beiden Diebe schon vorher wegen ihres „auffälliges Verhaltens“ bemerkt. Während einer das nicht gesicherte Fahrrad vom Grundsstück schob, habe sich der andere „sichernd umgeschaut“. Die wenig später alarmierte Polizei konnte beide Männer auf der Flucht festnehmen. So landete Hadji wieder im Gefängnis. Dorthin wird er von seinen Bewachern nach dem Urteil auch wieder gefahren. Die von der Verteidigerin vorgebrachten Gründe für ein mildes Urteil scheitern beim Richter grandios. Ihr Mandant nehme Tabletten, Drogen und Alkohol zu sich. Außerdem habe man eine psychische Erkrankung festgestellt. In Berlin, so die Verteidigerin weiter, warte ein Therapieplatz auf Hadji.
So wenig wie der Richter lässt sich die Staatsanwältin von den Argumenten der Verteidigerin beeindrucken. „Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Enthemmung des Angeklagten.“ Nur drei Monate nach seiner Haftentlassung habe Hadji bereits wieder „gewohnheitsmäßig gehandelt“. Die Anklagevertreterin beantragt acht Monate Freiheitsstrafe. Naturgemäß plädiert die Verteidigerin für eine „deutlich geringere“ Strafe. Die fällt um einen Monat höher aus als von der Staatsanwältin beantragt. In seiner Urteilsbegründung lässt der Richter keinen Zweifel daran, was er von Hadji hält. „Sie haben das Verfahren abgestumpft und desinteressiert verfolgt. Sie traktieren die Bundesrepublik mit Straftaten.“ HS
*Name geändert
KUNSTFrauenFreiluftGalerie präsentiert neues Werk
Internationale Künstlerinnen aus Hamburg, Argentinien, New York und London machen den Wandel der Frauenarbeit im Hafen sichtbar – von 1900 bis heute.
Längs der Großen Elbstraße, vom Fischmarkt bis Neumühlen, entstand in den letzten 21 Jahren auf zwei Kilometern die FrauenFreiluftGalerie.
Republikweit einzigartig, legt sie eine Spur des Erinnerns und Sichtbarwerdens, in einer Transformationslandschaft mit einst hafenindustriell geprägter Arbeitswelt, zum Ort heutigen Freizeit- und Dienstleistungsgewerbes.
Die Gemälde thematisieren Arbeitsbedingung, Migration, Gleichstellungspolitiken am Arbeitsplatz oder Zwangsarbeit im 2. Weltkrieg.
Leiterinnen der Galerie sind Kunsthistorikerin Dr. Elisabeth von Dücker und die Wandmalerin Hildegund Schuster. Sie leiten das autonome Projekt, das sich aus Spenden finanziert.
Ende August präsentiert die Galerie ein neues Wandgemälde von Hildegund Schuster und Cecilia Herrero – Frauen in der Fischverarbeitung und am Fischmarkt. Am 28. August feierte die Galerie mit einer Vernissage die Enthüllung des Gemäldes.