1. September 2015
Magazin

Besserer Verbraucherschutz: Neue Berufszulassung für Immobilienverwalter

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IMMOBILIEN 

GESETZENTWURF
Besserer Verbraucherschutz: Neue Berufszulassung für Immobilienverwalter

Oliver Moll
Oliver Moll
Von Branchenvertretern lange gefordert, jetzt von der Politik endlich in Angriff genommen: Die Berufszulassung für Immobilienverwalter und Makler wird neu geregelt. Den Gesetzentwurf dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Juli 2015 vorgelegt. Demnach müssen Makler und Wohneigentumsverwalter künftig über Sachkundenachweis und Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Bislang ist eine Gewerbeerlaubnis die einzige Voraussetzung, um sich „Immobilienmakler“ nennen zu dürfen. Ziel der Regelung: Die Stärkung des Verbraucherschutzes. Denn vor allem Privatleute haben meist kaum Erfahrung im Immobilienmarkt und sind auf qualifizierte Immobilienexperten angewiesen.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) rechnet damit, dass das Gesetz im Januar 2016 in Kraft treten wird. Makler und Verwalter müssen dann eine IHK-Sachkundeprüfung ablegen oder nachweisen, dass sie entweder über eine gleichgestellte Berufsqualifikation verfügen oder seit mindestens sechs Jahren selbstständig tätig sind.

Dies sind gute Ansätze, doch ob das Gesetz in seiner jetzigen Form wirklich besseren Verbraucherschutz bietet, ist fraglich. Sechs Jahre Selbstständigkeit sind beispielsweise noch kein Garant für hochwertige Dienstleistungen. Zudem sollte die neue Regelung auch für Mietverwalter gelten, da diese ebenfalls treuhänderisch tätig sind und teilweise sogar wesentlich größere Summen verwalten.

Auch eine Weiterbildungspflicht wäre sinnvoll, um zu gewährleisten, dass Makler und Verwalter dauerhaft über das nötige Fachwissen verfügen. Denn in Anbetracht der zunehmenden gesetzlichen Anforderungen im Immobiliengewerbe, wie zum Beispiel im Bereich der energetischen Verordnungen, wird klar: Auch gestandene Immobilienprofis kommen ums lebenslange Lernen nicht herum. Insofern bleibt die Neuregelung ein Entwurf, der große Wurf steht hier noch aus.

Oliver Moll

SCHLESWIG-HOLSTEIN
Neues Ferienapartmenthaus in Travemünde

Das Apartmenthaus in einer Computersimulation
Das Apartmenthaus in einer Computersimulation
Die Deutsche Immobilien AG und die Planet-Gruppe haben Ende Juli in Lübeck eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Die Planet-Gruppe wird damit Mitinvestor eines Apartmenthauses auf dem ehemaligen Aqua-Top-Gelände. Deutsche Immobilien AG und die Planet-Gruppe werden gemeinsam ein Apartmenthaus mit rund 100 Ferienapartments entwickeln, planen, realisieren und vermarkten.

Die Deutsche Immobilien AG hat das ehemalige Aqua-Top-Grundstück in Lübeck-Travemünde von der Hansestadt Lübeck im Dezember 2014 erworben. Der Entwurf des Bebauungsplans ist erarbeitet und liegt zur öffentlichen Beteiligung aus.

NEU
Neue Immobilienmesse in Hamburg

Hamburg hat eine neue Publikumsmesse rund um den Kauf von Wohnimmobilien. Am 26. und 27. September findet die Messe täglich von 10 bis 18 Uhr im Cruise Center Altona statt.

Erwartet werden über 30 Aussteller, darunter Bauträger, Makler, Anbieter von Fertighäusern, Verbände, Finanzdienstleister sowie Vertreter der Stadt.

Ergänzt wird die Schau durch Fachvorträge und Diskussionsrunden. Experten geben hier Tipps und Informationen zu Themen wie Kauf- und Prüfkriterien, Finanzierung, Marktentwicklung und andere.

Ausgerichtet wird die Messe vom Hamburger Abendblatt und der acm medien GmbH, die seit zwölf Jahren Immobilienmessen in München, Stuttgart und Berlin veranstaltet.

www.hamburger-immobilienmesse.de

KOLUMNE
Politische Eingriffe ohne Auswirkungen?

Conrad Meissler
Conrad Meissler
Der Immobilienmarkt ist aktuell wieder einmal ein besonderes Spielfeld für politisch motivierte und staatliche Eingriffe. Mietpreisbremse, Bestellerprinzip, steigende Grunderwerbsteuern, Erhaltungssatzungen und Mietenspiegel sind die Stichworte. Was aber sind die Auswirkungen? Beim Bestellerprinzip kam es zunächst zum nicht erwünschten Effekt einer Verringerung des sichtbaren Angebots an Wohnungen zur Miete, denn die Marktteilnehmer müssen sich an die geänderten Marktverhältnisse gewöhnen. Viele Eigentümer sind inzwischen bereit, für die Dienstleistung eines professionellen Maklers die Kosten zu tragen. Bevorzugt werden Makler mit bekannten Namen und sehr guten Referenzen. Mietinteressenten können in der Praxis eher nicht eine Bestellung aufgeben. Denn das lohnt in der Regel kaum, weil einmal angebotene Wohnungen nur dann im Erfolgsfall mit Courtage belegt werden können, wenn sie auf Anhieb dem bestellenden Interessenten gefallen oder – falls nicht – der Eigentümer seinerseits einen Auftrag erteilt.

In Sachen Mietpreisbremse fehlen noch die Statistiken. Doch schon jetzt kann man sagen, dass es zu keinen Vorzieheffekten gekommen ist. Erkennbar ist, dass vor allem sozial eingestellte Vermieter getroffen sind, die die Mieten in ihren Zinshäusern nur selten angepasst haben. Es profitieren dagegen vor allem Gutverdienende, die bei Neuanmietungen in den bevorzugten Lagen der Hansestadt von allzu hohen Steigerungen verschont bleiben. Schlecht für Mieter dürfte künftig sein, dass nunmehr alle nur erdenklichen Mietanpassungsmöglichkeiten ausgenutzt werden. Alle Eingriffe, insbesondere die fiskalisch motivierten, die ihrerseits durch höhere Steuern am Immobilienboom profitieren wollen, machen Immobilien immer teurer – ein Trend, der im Übrigen nicht abreißt. Im Gegenteil: Die Preise steigen weiter und weiter. Deshalb ist es ratsam, sich bei Bedarf im aktuell noch guten Angebot rechtzeitig zu orientieren und vor allem professionell beraten zu lassen.

Conrad Meissler

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