BEMERKENSWERTES
„Der Abdruck des Schuhs passte wie ein Stempel“
Aus dem Amtsgericht
Vujanovic trägt derbe Sportschuhe, eine dicke Jacke und im Gesicht Gleichmut. Diesen Ausdruck des Unbeteiligtseins verlässt den vielfachen Vater auch nicht im Laufe des Prozesses. Zum Vorwurf des versuchten Wohnungseinbruchs mag er sich nicht äußern. „Was soll ich sagen?“, fragt der Angeklagte die Richterin, als die ihm Gelegenheit bietet, sich zu dem Fall zu äußern. Für den Anklagevertreter liegt der Fall klar. Danach hat Vujanovic im Januar dieses Jahres an einem nahe der Flurstraße gelegenen Reihenhaus mit einem „Hebelwerkzeug“ versucht, ein Fenster zu öffnen, um einzusteigen. Ein zweiter Mann soll dabei aufgepasst haben, ob für die Einbrecher Gefahr droht. Die drohte tatsächlich. Die Polizei wurde vom Hausbesitzer verständigt, zwei Zivilfahndern fielen wenig später die beiden Männer auf, die sich „immer wieder hektisch umblickten“. Eine Person habe er angesprochen, die zweite sei weggerannt, so der als Zeuge gehörte Zivilfahnder.
Gehört wird auch die Polizeibeamtin, die am Tatort war und Fußspuren im Schnee entdeckte. Der Abdruck habe wie ein Stempel zu dem Schuh des Festgenommenen gepasst, so die damals als Praktikantin am Revier 26 eingesetzte Polizistin. Bestätigt wird diese Beobachtung durch die des Eigentümers des ins Visier der Einbrecher geratenen Reihenhauses. „Die Spuren im Schnee passten zu den Turnschuhen des Aufgegriffenen“, bestätigt der 59-jährige Angestellte. Auch wenn das Erlebnis des versuchten Einbruchs für die Opfer keine traumatischen Erinnerungen hinterließ – ein „mulmiges Gefühl“ sei geblieben.
Die Indizien sind eindeutig, für den Anklagevertreter liegt der Fall nach den Zeugenaussagen so klar wie zuvor. „Es gibt keinen Zweifel, dass der Abdruck im Schnee mit dem Schuh übereinstimmt.“ Ein Jahr und drei Monate Haft hält er für angemessen. Allerdings könne die Strafe wegen einer „günstigen Sozialprognose“ zur Bewährung ausgesetzt werden.
Das Strafmaß scheint der Richterin doch ein wenig hoch gegriffen. Sie verurteilt Vujanovic zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten.
Und der Verteidiger? Der scheitert nach ermüdender Diskussion über die Spuren im Schnee mit seinem Antrag auf Freispruch. HS
*Name geändert
ALTONA
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