BEMERKENSWERTES
Aus dem Amtsgericht
„Der Schmerz ist unvorstellbar.“
Der Angeklagte Thomas Waiser* trägt Funktionskleidung, ist groß, breit gebaut und gepierct. Die Anklage: Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie in 96 Fällen.
Die Verlesung der Anklage ist detailliert, beinahe regungslos hört der Angeklagte zu, während der Staatsanwalt alle 96 Fälle vorträgt. Hierbei werden zu jedem Fall exemplarisch einige Videoinhalte beschrieben. Unter den 12.234 Bilddateien, die bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurden, befand sich insgesamt über zehn Tage Videomaterial.
Über eine Stunde lang zählt der Staatsanwalt verschiedene Fälle auf. Zu sehen sind wohl Jungen und Mädchen unterschiedlichen Alters, die jüngsten der genannten Fälle im „Kleinstkind – alter“ – zwischen einem und zwei Jahren. Meist in Teilen oder gänzlich nackt, folgt mal Masturbieren, mal Sex mit Gleichaltrigen, die sexuelle Berührung oder der vaginale, anale oder orale Missbrauch durch Erwachsene. Auch Szenarien mit Fesseln, Masken, Sexspielzeugen und sogar Hunden werden beschrieben.
Nach der neunzigminütigen Anklageverlesung gesteht der Anklagte, die pornographischen Dateien von einer „Internettauschbörse“ heruntergeladen zu haben. Dass sich User mit einem Download zwangsläufig dazu bereit erklären, das Material weiterzuverbreiten, will Thomas Waiser* nicht gewusst haben. „Ich weiß nicht, warum ich das getan habe und bereue es sehr“, so der Mitarbeiter eines Chemiewerks. Er bestreitet, dass die Bilder und Videos ihn erregt haben, kann jedoch nicht erklären, warum er bis Mai 2015 eine auf mehrere Festplatten ausgedehnte Sammlung von Kinderpornographie aufbaute.
In seinem Plädoyer unterstreicht der Staatsanwalt die „fehlende Empathie für die missbrauchten Kinder“ und kritisiert die mangelnden Versuche des Angeklagten, sich psychologische Hilfe zu suchen. Er beantragt drei Jahre Gefängnishaft.
Der Verteidiger eröffnet sein Plädoyer mit den Worten: „Seine Sexualität sucht sich niemand aus – es ist keine bewusste Entscheidung, pädophil zu sein, man wird so geboren“. Er betont, der Angehörige hätte sich zwar Hilfe suchen müssen, dennoch sei die Hemmschwelle bei vielen in dieser Situation sehr hoch. „Was der Angeklagte wirklich braucht, ist eine Therapie, keine Haftstrafe!“
Das befinden wohl auch der Richter und die beiden Schöffinnen bei der Urteilssprechung: Zwei Jahre Haft auf Bewährung und eine Sexualtherapie.
JR
*Name geändert
SZENISCHE LESUNG
Gedenken in Altona
Historikerin Dr. Kristina Vagt hat in Archiven Dokumente entdeckt, die detailliert zeigen, wie die Ausgewiesenen behandelt und um ihr Hab und Gut gebracht wurden.
Der Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein lädt hierzu zu einem Gedenken mit szenischer Lesung der Schauspielerinnen Catrin Striebeck und Karoline Eichhorn ein.
Nach dem Gedenken und der Lesung der neu entdeckten Dokumente schließt sich ein Gang zum Gleis an, von dem die Züge losfuhren.
Sa., 28. Oktober, 16 Uhr, Paul-Nevermann-Platz/Gedenkstein, Altona
AUFFÜHRUNG
Bunte Tanzshow für Kleine und Große
Der Titel der Tanzshow lautet „Die Müllers“ – man darf also gespannt sein, was die Familie Müller den Zuschauern tänzerisch und schauspielerisch bieten wird. Über 600 fantasievolle Kostüme und eine aufwendige Lichtgestaltung sorgen für ein farbenfrohes Tanzspektakel.
Die fünf Aufführungen finden im Forum-Theater in Schenefeld statt. Für die Premiere am 4. November gibt es noch Restkarten. Für alle weiteren Vorstellung sind Karten im Ballettstudio im Akeleiweg 16 in Osdorf erhältlich. Diese kosten 16 Euro, ermäßigt 8 Euro.
4., 5., 10. und 12. November, Osterbrooksweg 25, Schenefeld