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Die Flexi-Rente ab 2017
Der Steuertipp
Betrachten wir die Regelaltersrente, so haben wir seit 2012 die schrittweise Anhebung von 65 auf 67 Jahre, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947. Neu ist, dass Vollrentner ab 01.01.2017 bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze rentenversicherungspflichtig sind, ab der Regelaltersgrenze muss nur noch der Arbeitgeberanteil entrichtet werden. Mit Eintritt in die Regelaltersrente entfällt für Arbeitnehmer der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Bisher mussten Arbeitgeber ihren hälftigen Anteil weiter tragen, durch das neue Flexi-Rentengesetz entfällt dieser zunächst bis zum 31.12.2021.
Rentner konnten bisher einen monatlichen Betrag von 450 Euro hinzuverdienen, ohne dass der Betrag in der Rentenberechnung zu Kürzungen führte. Nun sollen Rentnerinnen und Rentner einen größeren finanziellen Spielraum bekommen und der anrechnungsfreie Hinzuverdienst wurde auf 525 Euro pro Monat erhöht. Selbst Beträge, die diesen Wert übersteigen, kommen lediglich mit 40 % in der Rentenberechnung zum Ansatz. Im Bereich der Minijobs waren Vollrentner bis 31.12.2016 rentenversicherungsfrei, ab 01.01.2017 sind sie dies künftig nur nach Erreichen der Altersgrenze. Bei Erreichen des Rentenalters erzielt der Arbeitnehmer für jedes weitere Beitragsjahr bereits im Juli des Folgejahres eine Erhöhung des Rentenanspruchs. Damit soll den Versicherten die Möglichkeit gegeben werden, flexibler zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen und den eigenen Renteneintritt somit finanziell besser abzusichern. Bitte prüfen Sie für Ihren Einzelfall, welche finanziellen Spielräume Sie ausnutzen möchten.