1. Juni 2015
Magazin

Die Zinswende ist da

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IMMOBILIEN 

KOLUMNE
Die Zinswende ist da 

Conrad Meissler
Conrad Meissler
In der ersten Mai-Woche passierte es anscheinend wie ein Unwetter aus heiterem Himmel. Der Anleihemarkt erlebte ganz plötzlich zumindest einen kleinen Crash. An nur einem Tag sprang die Durchschnittsverzinsung von zuvor 0,05 bis 0,1 Prozent p.a. auf über 0,6 Prozent. Einen solchen Anstieg mit dieser Plötzlichkeit hatte der Markt zuletzt in den Boomjahren der Wiedervereinigung erlebt. Über Monate hinweg waren die Renditen immer weiter gesunken. Durch das Programm der Europäischen Zentralbank, Staatsanleihen im Volumen von 1,1 Billionen Euro bis September 2016 ankaufen zu wollen, schien sich Geld in Massen zu ergießen mit der Folge, dass der Wert des Geldes immer weiter zu sinken schien.

Die Gründe für die Wende konnten nur nachgereicht werden, angeblich weil sich die Erwartungen der Großanleger geändert hätten und entgegen der Geldschwemme das Angebot an neuen Staatsanleihen zu gering war. Wir hatten an dieser Stelle schön öfter gewarnt, dass – wie in allen Märkten – ein Markt niemals nur eine Richtung kennen kann. Nun also steigen die Zinsen wieder und das wird sich recht bald auch im Immobilienmarkt niederschlagen. Denn die Finanzierungskosten für den Kauf einer Immobilie werden steigen.

Parallel geht das Angebot an Wohnraum in Hamburg, insbesondere aus dem Neubau, wieder zurück. In 2014 wurde etwa ein Viertel weniger an Neubauwohnungen angeboten, in den bevorzugten Zentrallagen rund um die Außenalster und auch in den Elbvororten ging das Angebot um knapp 20 Prozent zurück. Mehr Angebot wird erst wieder mittelfristig zu erwarten sein, denn die Erschließung neuer Baufelder, z.B. in der Hafencity, benötigt Zeit. Insofern gilt aktuell, sich bei Bedarf möglichst rasch die noch günstigen Konditionen für die Finanzierung zu sichern und für eine Immobilie zu entscheiden. Dabei können wir gern beraten und aus einer noch guten Auswahl Angebote unterbreiten.

MIETE
Wenn der Vermieter kündigt, nicht vorschnell packen 

Mieter, die ihre Wohnung wechseln, haben in der Regel keine Probleme, ihren Mietvertrag zu kündigen. Auf Vermieterseite sieht die Sache anders aus. Wer sich von dem bisherigen Bewohner trennen möchte, benötigt dafür ein berechtigtes Interesse. Aber auch dieser Weg ist mit Hürden gepflastert. Die Immobilienex – perten der plusForta GmbH (kautionsfrei.de) haben drei Kündigungsgründe für Vermieter ausgewählt und zeigen, welche Umstände eine solche Kündigung unwirksam machen.

1. Eigenbedarfskündigung: Hierauf können Eigentümer plädieren, wenn sie die Wohnung entweder für sich selbst, ein Familienmitglied oder eine zum Hausstand gehörende Person benötigen. Fehlen Informationen, die den Sachverhalt konkretisieren, Angaben zur Person, der die Wohnung zur Verfügung gestellt werden soll, und die Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses, hat der Mieter gute Chancen, das Mietverhältnis fortführen zu können. Zudem ist es bei dieser Kündigungsform wichtig, auf das Widerspruchsrecht beim Vorliegen einer sozialen Härte hinzuweisen.

2. Kündigung bei Zahlungsverzug: Wenn der Mieter mit zwei Mieten oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete im Rückstand ist, hat der Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung. Entscheidend ist jedoch, dass es sich nicht um ein Versehen handelt. Kann der Mieter dies nachweisen, ist die Kündigung unwirksam. Nicht durchsetzbar ist die Vertragsbeendigung auch dann, wenn der Mieter infolge einer Mietminderung nicht vollständig zahlt oder die ausstehenden Zahlungen noch vor der Kündigung begleicht.

3. Kündigung bei vertragswidrigem Gebrauch: Davon ist beispielsweise die Rede, wenn der Mieter die Wohnung unerlaubt einem Dritten überlässt, die Wohnung durch Vernachlässigung seiner Pflichten erheblich wertmindert, bauliche Veränderungen vornimmt, die in die Substanz eingreifen, oder die Wohnung nicht mehr privat, sondern gewerblich nutzt. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, den Mieter mit einer Abmahnung darauf hinzu – weisen, diesen Zustand abzustellen. Nur wenn von vornherein ersichtlich ist, dass dadurch keine Änderung herbeigeführt wird, kann darauf verzichtet werden. Wirksam ist die Kündigung jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der dafür ausschlaggebende Grund genannt und sie innerhalb einer angemessenen Frist ausgesprochen wird. Sollte also ein halbes Jahr später nächtliches Baden angeprangert werden, kann man die Kündigung als gegenstandslos betrachten.

HANDWERK
Tag der offenen Tür bei Max Cropp

Interessant für Hausbauer und Sanierungen: Am 6. Juni ist zwischen 9 und 16 Uhr wieder Tag der offenen Tür beim Holzhändler Max Cropp. Viele altbewährte und neue Aussteller/Vorführer werden ihr Handwerk zeigen, ihr Wissen weitergeben und Ihnen Anregungen geben für Ihre Arbeiten. Es darf gefachsimpelt, gestöbert und, häufig zu Sonderkonditionen, gekauft werden. Für Essen und Trinken ist genauso gesorgt wie auch für Beschäftigung und Spaß der kleineren Besucher. Mit dabei sind u. a.: Maderas Drechseltechnik, das Drechselforum, die Drechsler Christoph Burnhauser, Dirk Jahns, Bernd Pfister; Ralf Johänntges, Thies Köhn, Hermann Borghardt, Frank Jürgens; die Gitarrenbauer Karsten Schnoor und Christian Hübenbecker; der Bildhauer Erich Gerer; Tischlermeister Christian Jördens, Peter Zehmisch – Oberflächentechnik, Restaurationen – und viele mehr.

BALKONE
Eine intakte Freifläche dient dem Werterhalt des Hauses

Wenn die Freifläche schadhaft ist, macht es schon aus Kostengründen Sinn, sich an einen Experten zu wenden, der sich mit Fragen der Analyse, der Umsetzung und der Wirtschaftlichkeit bei einer Balkonsanierung genau auskennt. Entsprechend prüft er den Untergrund, die Tragplatte, findet und beseitigt Feuchteschäden, Risse und Planungsfehler. „Wir informieren unsere Kunden zuerst ausführlich über das Ausmaß der Schäden, unser Vorgehen und die Preise“, erläutert Sanierungsexperte Jürgen Raasch von Raasch Bausanierung, der mit seinem Unternehmen zum bundesweiten Experten-Netzwerk Getifix gehört. „Wir bieten unseren Kunden als einziges Sanierungsunternehmen Arbeit aus einer Hand, andere Gewerke müssen nicht mehr beauftragt und koordiniert werden“, erklärt Jürgen Raasch weiter.

Die Balkonexperten haben von der Betoninstandsetzung und Abdichtung über Belag und Entwässerungssysteme bis zur Brüstung alles im Griff. Das erspart Absprachen und Zeitverluste bei der Koordination und spart letztlich auch Kosten.

Raasch Bausanierung
Jürgen Raasch
Mexikoring 17
22297 Hamburg
Tel. 73 08 24 40
Mobil 0176/43 10 23 75

www.getifix.de/raasch

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