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Dr. Klönschnack 4, Februar 2018
Sehkraft
Augenakupunktur für besseres Sehen
Katrin Heins Heilpraktikerin & Hypnosetherapie
Am Weiher 7
Eimsbüttel
Mobil 0173/855 45 46
www.augenakupunktur-hamburg.com
Personalie
Dr. Ulrich Knopp wird neuer Geschäftsführender Direktor der Asklepios Klinik Nord
Dr. Knopp ist Facharzt für Neurochirurgie und zugleich Gesundheitsökonom und kennt daher aus persönlicher beruflicher Erfahrung die ärztlich/medizinische Seite eines Krankenhauses ebenso wie die kaufmännische. Er wechselt von der Schön Klinik Hamburg-Eilbek, für die er mehr als elf Jahre in unterschiedlichsten Verantwortlichkeiten tätig war, zu Asklepios. Bei den Schön Kliniken war er zuletzt als Klinikgeschäftsführer und Ärztlicher Direktor sowie Mitglied der erweiterten Geschäftsführung und Leiter der Praxisgruppe Wirbelsäulenmedizin tätig. Seine betriebswirtschaftliche Karriere begann im Jahr 2006, als er nach neun Jahren in ärztlicher Tätigkeit am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein – Campus Lübeck – zur Unternehmensberatung Accenture als Manager für den Bereich Health & Life Science wechselte.
Studie
Ärzte wollen digitalen Austausch
„Dass Ärzte und Kliniken immer noch primär analog kommunizieren, muss man klar als Anachronismus bezeichnen – gerade in einem hochtechnisierten Sektor wie dem Gesundheitswesen, in dem eine schnelle und möglichst reibungsfreie Interaktion wichtig ist“, konstatiert Prof. Dr. med. Dr. rer. pol. Konrad Obermann, Forschungsleiter der Stiftung Gesundheit. „Es ist bedauerlich, dass es bislang nicht gelungen ist, die Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums hinsichtlich einer umfassenden eHealth-Plattform umzusetzen, zumal dies ja eindeutig dem Wunsch der Ärzte selbst entspricht.“ Dagegen würden viele Nachbarländer in Europa bereits in der Praxis zeigen, wie verbesserte Kommunikations- und Informationsstrukturen aussehen können.
Sterbehilfe
Ärzte für das Leben e.V. sehen sich durch Rechtsgutachten zu Bundesverwaltungsgericht-Urteil bestätigt
Am 2. März 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht die private Einfuhr von Pentobarbital für Suizidzwecke erlaubt und damit die nur kurz vorher mühsam errungene Regelung des ärztlich assistierten Suizids massiv infrage gestellt. Die Begründung des Urteils hat der Verein Ärzte für das Leben in einer Pressemitteilung am 23. Mai 2017 als „haarsträubend“ bezeichnet und bemerkte, dass „das Grundgesetz weder ein Recht auf Selbsttötung noch ein solches auf assistierten Suizid“ kenne. Ferner kritisierte der Verein, dass die „Nichtverordnungsfähigkeit von Pentobarbital … mit dem einfachen Trick ausgehebelt (wird), die Tötung eines Menschen als Therapie umzuetikettieren.“
„Durch das am 15. Januar bekannt gemachte Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio sehen sich die Ärzte für das Leben nun auf ganzer Linie bestätigt“, bemerkte der Vorsitzende des Vereins, Prof. Paul Cullen, heute in Münster. In seinem Gutachten geißelt Prof. Di Fabio die „übermäßige Betonung des Selbstbestimmungsrechts“ durch das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung, die „nur dem parlamentarischen Gesetzgeber zustehen kann.“