2. Februar 2018
Magazin

Dr. Klönschnack 4, Februar 2018

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Dr. Klönschnack 4, Februar 2018

Sehkraft
Augenakupunktur für besseres Sehen

Die Sehkraft des Auges im Fokus
Die Sehkraft des Auges im Fokus
Viele Menschen über 60 leiden an Makuladegeneration oder deren Vorstufen. Die Angst vor Verschlechterung der Sehkraft oder gar Erblindung kann das Leben enorm belasten. Erschwerend kommt hinzu, dass die Schulmedizin bisher keine gesicherte Behandlung bietet. „Durch Augenakupunktur haben schon viele Patienten meiner Praxis in nur vier Wochen Intensivbehandlung Stillstand oder Verbesserung erfahren“, sagt die Heilpraktikerin Katrin Heins. „Nach dem kurzen Stich zum Setzen der Nadeln in Stirn, Finger und Zehen tritt eine angenehme Entspannung ein, die in Verbindung mit tiefem Atmen den Selbstheilungsprozess im Körper fördert.“ Die Behandlung sollte früh begonnen werden, damit es möglichst nicht zum Verlust des Scharfsehens und der Lesefähigkeit kommt. Aber auch im fortgeschrittenen Stadium können Verbesserungen noch erreicht werden. Katrin Heins: „Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Heilpraktikerin kann ich ganzheitliche Behandlungen anbieten, die stets auf dem neuesten Wissensstand sind.“

Katrin Heins Heilpraktikerin & Hypnosetherapie
Am Weiher 7
Eimsbüttel
Mobil 0173/855 45 46

www.augenakupunktur-hamburg.com

Personalie
Dr. Ulrich Knopp wird neuer Geschäftsführender Direktor der Asklepios Klinik Nord

Dr. Ulrich Knopp
Dr. Ulrich Knopp
Dr. Ulrich Knopp (49) wird zum 1. Februar 2018 neuer Geschäftsführender Direktor der Asklepios Klinik Nord (Heidberg/ Ochsenzoll/Psychiatrie Wandsbek). Er übernimmt die Leitung von Joachim Gemmel, der diese Rolle in den vergangenen Monaten neben seiner Funktion als Geschäftsführer der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH kommissarisch ausgeübt hat. Die Asklepios Klinik Nord ist mit über 1.800 Betten ein Haus der Maximalversorgung und die größte Klinik in der Metropolregion Hamburg.

Dr. Knopp ist Facharzt für Neurochirurgie und zugleich Gesundheitsökonom und kennt daher aus persönlicher beruflicher Erfahrung die ärztlich/medizinische Seite eines Krankenhauses ebenso wie die kaufmännische. Er wechselt von der Schön Klinik Hamburg-Eilbek, für die er mehr als elf Jahre in unterschiedlichsten Verantwortlichkeiten tätig war, zu Asklepios. Bei den Schön Kliniken war er zuletzt als Klinikgeschäftsführer und Ärztlicher Direktor sowie Mitglied der erweiterten Geschäftsführung und Leiter der Praxisgruppe Wirbelsäulenmedizin tätig. Seine betriebswirtschaftliche Karriere begann im Jahr 2006, als er nach neun Jahren in ärztlicher Tätigkeit am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein – Campus Lübeck – zur Unternehmensberatung Accenture als Manager für den Bereich Health & Life Science wechselte.

Wortmann & Beyle Sanitätshaus GbR

Studie
Ärzte wollen digitalen Austausch

Das Gros der Ärzte wünscht sich digitale Kommunikation zwischen Kliniken und Praxen. Dies zeigt die zur Jahreswende veröffentlichte Studie „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2017“. Die Stiftung Gesundheit hatte sowohl niedergelassene Ärzte als auch leitende Klinikärzte zur transsektoralen Zusammenarbeit befragt. 36,4 Prozent der niedergelassenen Ärzte würden laut der Studie am liebsten per E-Mail in sicherer Umgebung kommunizieren, 21,5 Prozent über ein IT-System, das sich ins Arztinformationssystem integrieren ließe. Auch bei den Klinikärzten stehen diese beiden Kommunikationswege ganz oben auf der Wunschliste: 40,4 Prozent wünschen sich ein IT-System, 38,5 Prozent würden gern E-Mails in sicherer Umgebung nutzen. Tatsächlich kommunizieren Praxen und Kliniken noch vor wiegend per Brief: Fast 60 Prozent der niedergelassenen Ärzte und sogar über 80 Prozent der Klinikärzte nutzen heute diesen Weg. Wenn sie die Wahl hätten, würden sich aber nur 18,7 Prozent der Ärzte und nur 11,5 Prozent der Klinikärzte für diesen herkömmlichen Weg entscheiden.

„Dass Ärzte und Kliniken immer noch primär analog kommunizieren, muss man klar als Anachronismus bezeichnen – gerade in einem hochtechnisierten Sektor wie dem Gesundheitswesen, in dem eine schnelle und möglichst reibungsfreie Interaktion wichtig ist“, konstatiert Prof. Dr. med. Dr. rer. pol. Konrad Obermann, Forschungsleiter der Stiftung Gesundheit. „Es ist bedauerlich, dass es bislang nicht gelungen ist, die Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums hinsichtlich einer umfassenden eHealth-Plattform umzusetzen, zumal dies ja eindeutig dem Wunsch der Ärzte selbst entspricht.“ Dagegen würden viele Nachbarländer in Europa bereits in der Praxis zeigen, wie verbesserte Kommunikations- und Informationsstrukturen aussehen können.

Sterbehilfe
Ärzte für das Leben e.V. sehen sich durch Rechtsgutachten zu Bundesverwaltungsgericht-Urteil bestätigt

Ärzte für das Leben e.V. sehen sich durch ein Rechtsgutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo Di Fabio bestätigt: Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 2. März 2017, die private Einfuhr von Pentobarbital für Suizidzwecke zu erlauben, seine Kompetenzen maßlos überschritten.

Am 2. März 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht die private Einfuhr von Pentobarbital für Suizidzwecke erlaubt und damit die nur kurz vorher mühsam errungene Regelung des ärztlich assistierten Suizids massiv infrage gestellt. Die Begründung des Urteils hat der Verein Ärzte für das Leben in einer Pressemitteilung am 23. Mai 2017 als „haarsträubend“ bezeichnet und bemerkte, dass „das Grundgesetz weder ein Recht auf Selbsttötung noch ein solches auf assistierten Suizid“ kenne. Ferner kritisierte der Verein, dass die „Nichtverordnungsfähigkeit von Pentobarbital … mit dem einfachen Trick ausgehebelt (wird), die Tötung eines Menschen als Therapie umzuetikettieren.“

„Durch das am 15. Januar bekannt gemachte Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio sehen sich die Ärzte für das Leben nun auf ganzer Linie bestätigt“, bemerkte der Vorsitzende des Vereins, Prof. Paul Cullen, heute in Münster. In seinem Gutachten geißelt Prof. Di Fabio die „übermäßige Betonung des Selbstbestimmungsrechts“ durch das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung, die „nur dem parlamentarischen Gesetzgeber zustehen kann.“

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