BEMERKENSWERTES
Aus dem Amtsgericht
Eine 97-jährige Frau bestohlen?
Laut Anklage soll die Frau im zurückliegenden September einer 97-jährigen Frau im Einkaufszentrum des Osdorfer Borns einen Umschlag mit 75 Euro Inhalt gestohlen haben.
Als Zeuge wird der Stadtteilpolizist gehört, der die Anzeige der alten Dame aufgenommen und entsprechende Videoaufnahmen betrachtet hatte. „Wenn man drei Jahre da ist, weiß man, wer da rumläuft“, so der Polizeibeamte. Er habe ein Video angesehen und so die mutmaßliche Täterin einen Tag später ermittelt. „Das Markante ist der lange Rock.“
Der Polizist gibt am Rande seiner Aussage einen kleinen Einblick in die Lebensbedingungen am Osdorfer Born. „Es gibt 70 verschiedene Nationen, darunter 200 Roma- und Sintifamilien.“
Der Stadtteilpolizist des Osdorfer Borns sagt: „Man weiß, wer da so rumläuft.“
Nach dieser Information erstaunt es weniger, dass die Angeklagte angibt, verwitwet und Mutter von neun Kindern zu sein. Sieben Kinder leben noch bei der Mutter, so die Aussage. Seit 20 Jahren lebt die vielfache Mutter unter dem Status der Duldung in Deutschland.
Die Aufklärung des Falles wird dadurch erschwert, dass das mutmaßliche Opfer inzwischen gestorben ist. So bleibt einzig der Polizeibeamte als Zeuge, um die Anklage zu stützen. Der Anklagevertreter sieht in seinem Plädoyer den Vorwurf des Diebstahls aufgrund der Videoaufnahmen und der Aussage des Beamten bestätigt. „Die Angeklagte hat mehr Geld erhofft“. Der Jurist spricht von einer „hohen kriminellen Energie“. Eine Tat, die bestraft werden müsse. So beantragt er eine achtmonatige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll.
Die Verteidigerin hingegen spricht von einer „Tat der untersten Schublade“ und beantragt einen Freispruch. Es sei nicht erwiesen, dass ihre Mandantin, die Täterin sei.
Der Richter sieht das ähnlich und spricht die Angeklagte frei. Auf dem Video könne man zudem den Diebstahl nicht sehen. Die Tat liege nahe, es habe einen Körperkontakt der beiden Frauen gegeben. Doch die Wahrscheinlichkeit reiche für eine Verurteilung nicht aus.
Deshalb gilt auch in diesem Fall: „Im Zweifel für den Angeklagten.“ HS
CHARITY
Gute Nacht der Benita Quadflieg Stiftung
Gespendet wurde natürlich auch: Durch den Eintrittspreis und eine Tombola kamen 10.000 Euro für das Kinderhaus Mignon zusammen. Zum Dank gab es in der Tombola acht gesponserte Preise zu gewinnen, darunter zwei Nächte in einer Suite des Fünf-Sterne- Hotels The Cartoon Experience in Berlin sowie eine Skulptur von Ragna Reusch.
Speed Illustratorin Mareikje Vogeler fertigte zum Andenken Zeichnungen der Gäste an.
AUSSTELLUNG
Globalisierung bei Nutzpflanzen
Loki Schmidt Haus, Ohnhorststr. 18, Kl. Flottbek
Ausstellung: 1. März bis 28. Oktober, Eintritt frei
MUSIK
„Boom Drives Crazy“
Tickets für 16 Euro, Mitglieder 15 Euro.
So., 18. März, 20 Uhr, Bekstraße 22, Wedel