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Familienrechtliche Mediation
Kommentar im Februar
Wörtlich übersetzt heißt das englische Wort „mediation“ „Vermittlung“. Gemeint ist die Vermittlung in Streitfällen durch unparteiische Dritte. Es handelt sich dabei um ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, das gerade im familienrechtlichen Bereich sinnvoll eingesetzt werden kann. Bei der Mediation setzten sich nicht zwei Anwälte stellvertretend für die Durchsetzung der Interessen ihrer Mandanten auseinander, sondern die Konfliktparteien sind selbst gefordert.
Die Konfliktparteien sollen mithilfe eines Mediators eine einvernehmliche Lösung ihrer regelungsbedürftigen Trennungs- und Scheidungsfolgen erarbeiten. In der Regel sind mehrere Sitzungen erforderlich, um eine den Interessen der Beteiligten entsprechende Problemlösung zu erreichen. Ziel ist es, dass die Konfliktparteien mithilfe des Vermittlers einen abschließenden Vertrag über alle regelungsbedürftigen Bereiche, z.B. zum Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, zur künftigen Wohnsituation, zur Vermögensaufteilung unterzeichnen und umsetzen.
Der Mediator unterstützt und begleitet die Konfliktpartner durch das Mediationsverfahren. Er hat als Vermittler dafür zu sorgen, dass die Verhandlungen konstruktiv und fair verlaufen. Er hört sich die Anliegen der Beteiligten an, lässt sie ihre Gefühle zum Ausdruck bringen und hilft bei der Klärung der eigentlichen Interessen, die oft hinter den Forderungen verborgen bleiben. Häufig kommt dabei heraus, dass die Interessen der Beteiligten gar nicht so weit auseinanderliegen. In zunehmendem Maße stellt er wieder eine direkte Verbindung zwischen den Beteiligten her. Auf jeden Fall erfahren die Beteiligten durch diese Vorgehensweise, welches die eigentlichen Probleme, Gefühle und Interessen der anderen Seite sind. Dabei können Verständnis und neues Vertrauen zueinander schließlich dazu führen, gemeinsame Lösungsalternativen zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Kinder, der eigenen Lebenssituation und den finanziellen Möglichkeiten angemessen sind.
Der abschließende Mediationsvertrag bildet die Grundlage für das einvernehmliche gerichtliche Scheidungsverfahren. Scheiden tut weh – daran ändert auch die Mediation nichts. Aber mit der Mediation besteht die Chance, die emotionalen und materiellen Beeinträchtigungen, die jede Scheidung mit sich bringt, möglichst gering zu halten.
Die Gerichte haben das Potenzial von Mediation ebenso erkannt und bieten in strittigen Gerichtsverfahren eine gerichtsinterne Mediation an. Diese wird von einem eigens ausgebildeten und unabhängigen Richter unter Beteiligung der Anwälte und Parteien in einer Sitzung durchgeführt. Eine gerichtsinterne Mediation kann zu jedem Zeitpunkt eines Verfahrens in die Wege geleitet werden, wenn beide Beteiligte damit einverstanden sind. Sehr häufig können über die gerichtsinterne Mediation langjährige Verfahren zugunsten einer allumfassenden Gesamtlösung beendet werden.