31. Juli 2018
Magazin

Finanzielle Entlastung für Familien

<div general-layout-selector="#html_structura_area_v2

SERVICE RECHTSANWÄLTE

Finanzielle Entlastung für Familien

Der Steuertipp 

Ekkehart D. Voß, Steuerberater, Dipl.-Finw. M.I. Tax, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.),Telefon 81 51 11
Ekkehart D. Voß, Steuerberater, Dipl.-Finw. M.I. Tax, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.),

Telefon 81 51 11
Unser ehemaliger Bürgermeister und heutiger Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat dem Bundeskabinett einen Gesetzentwurf mit dem Ziel vorgelegt, finanzielle Verbesserungen für Familien zu erreichen. Ein besonderes Augenmerk legt die Neuregelung auf die Stärkung des verfügbaren Einkommens für Familien mit geringen und mittleren Einkünften, was im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD entsprechend vereinbart war. Auch das Thema „kalte Progression“ wird aufgegriffen, sodass unter dem Strich ein höheres Nettoeinkommen erzielt werden soll. Das Kindergeld wird in einem ersten Schritt ab 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird in den Jahren 2019 und 2020 entsprechend angepasst (2019 und 2020 um jeweils 192 Euro).

In den Jahren 2019 und 2020 wird der Grundfreibetrag zum Abbau der „kalten Progression“ um 168 Euro bzw. 240 Euro erhöht. Zusätzlich werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs um die Inflationsrate von grob 2% zugunsten der Steuerzahler verschoben. Die Steuerbelastung von Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen soll auf diese Weise pro Jahr um durchschnittlich 250 Euro sinken. Bei Familien mit höherem Einkommen (120.000 Euro) wird sich eine Entlastung von ca. 400 Euro pro Jahr ergeben. Aufgrund des progressiven Steuertarifs ist die prozentuale Entlastung der Familien mit höheren Einkommen deutlich niedriger als die relative Entlastung der Familien mit geringerem Einkommen. Aber nicht nur Familien, sondern jeder Steuerzahler profitiert durch die Maßnahmen zum Abbau der „kalten Progression“. Der Bund rechnet durch diese Gesetzesänderungen mit Steuerersparnissen von insgesamt knapp 10 Mrd. Euro. Die Linkspartei und die Grünen halten von diesen Änderungen gar nichts, da Familien im Hartz-IV-Bezug keine finanziellen Vorteile erwarten.

Ich finde diesen Gesetzentwurf allerdings erstaunlich schlüssig: In den Regierungserklärungen von SPD und CDU im Wahlkampf 2017 wurde der „Abbau der kalten Progression“ gefordert wie auch die Entlastung von Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen und Familien. Genau diese Punkte wurden aufgegriffen, ohne jedoch die Forderung der SPD nach Steuererhöhungen bei den höheren Einkommen zur Gegenfinanzierung umzusetzen. Dass es sich bei den Entlastungen wieder um homöopathische Dosen handelt, war angesichts der Haushaltslage zu erwarten, und auch die Umsetzung erst ab 2019 überrascht nicht.

In weiteren Schritten sollen auch die Beiträge zu den Sozialversicherungen und zur Arbeitslosenversicherung gesenkt werden. Auch bei der Kinderbetreuung will die Koalition noch nachbessern. Wir dürfen weiter gespannt sein.

Auch interessant