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Finanzielle Entlastung für Familien
Der Steuertipp
In den Jahren 2019 und 2020 wird der Grundfreibetrag zum Abbau der „kalten Progression“ um 168 Euro bzw. 240 Euro erhöht. Zusätzlich werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs um die Inflationsrate von grob 2% zugunsten der Steuerzahler verschoben. Die Steuerbelastung von Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen soll auf diese Weise pro Jahr um durchschnittlich 250 Euro sinken. Bei Familien mit höherem Einkommen (120.000 Euro) wird sich eine Entlastung von ca. 400 Euro pro Jahr ergeben. Aufgrund des progressiven Steuertarifs ist die prozentuale Entlastung der Familien mit höheren Einkommen deutlich niedriger als die relative Entlastung der Familien mit geringerem Einkommen. Aber nicht nur Familien, sondern jeder Steuerzahler profitiert durch die Maßnahmen zum Abbau der „kalten Progression“. Der Bund rechnet durch diese Gesetzesänderungen mit Steuerersparnissen von insgesamt knapp 10 Mrd. Euro. Die Linkspartei und die Grünen halten von diesen Änderungen gar nichts, da Familien im Hartz-IV-Bezug keine finanziellen Vorteile erwarten.
Ich finde diesen Gesetzentwurf allerdings erstaunlich schlüssig: In den Regierungserklärungen von SPD und CDU im Wahlkampf 2017 wurde der „Abbau der kalten Progression“ gefordert wie auch die Entlastung von Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen und Familien. Genau diese Punkte wurden aufgegriffen, ohne jedoch die Forderung der SPD nach Steuererhöhungen bei den höheren Einkommen zur Gegenfinanzierung umzusetzen. Dass es sich bei den Entlastungen wieder um homöopathische Dosen handelt, war angesichts der Haushaltslage zu erwarten, und auch die Umsetzung erst ab 2019 überrascht nicht.
In weiteren Schritten sollen auch die Beiträge zu den Sozialversicherungen und zur Arbeitslosenversicherung gesenkt werden. Auch bei der Kinderbetreuung will die Koalition noch nachbessern. Wir dürfen weiter gespannt sein.