BEMERKENSWERTES
Aus dem Amtsgericht
Fünf Kinder, kein Rad
Wer sich allerdings so auffällig benimmt, wie diese beiden Bewohner der Asylunterkunft Sieversstücken, muss damit rechnen einer Zivilstreife aufzufallen. So wurden die Angeklagten im Mai am Rissener Bahnhof beobachtet, wie sie sich an einem Damenfahrrad zu schaffen machten. Mit dem Rohr des abmontierten Sattels sollen die beiden Täter versucht haben, das Schloss zu knacken, so die Beobachtung der Zivilfahnder.
Äußerlich unterscheiden sich die beiden Tschetschenen wenig. Einer ist Jahrgang 1984, der zweite 1987. Sie eint die Herkunft sowie die Zahl der Kinder: Die liegt jeweils bei fünf. So lange nichts entschieden sei, möchte er zum Vorwurf des Diebstahls nichts sagen, so der gerichtserfahrene Angeklagte. „Ich habe eine akademische Ausbildung“, übersetzt die Dolmetscherin aus dem Russischen. Eine Angabe, die so wenig überprüft werden kann wie andere auch. Was der Angeklagte nicht weiß: Wenn ein Fahrrad durch eine Schutzvorrichtung, in diesem Fall das Schloss, gesichert ist, spricht der Gesetzgeber von einem schweren Diebstahl. Wenn jemand das aufschneidet, setzt er sich über die Schutzmaßnahme hinweg.
Zum Vergleich: Ein einfacher Diebstahl liegt vor, wenn ein nicht angeschlossenes Rad gestohlen wird. Bei einer Bestrafung kommt es immer auch auf den Wert der gestohlenen Sache an. Liegt dieser unter etwa 50 Euro, ist die zu erwartende Strafe geringer.
Hier liegt das Protokoll der Polizeibeamten der Anklage zugrunde und wird verlesen. „Wollen Sie jetzt etwas sagen?“, fragt der Richter den jüngeren der Angeklagten. „Das enspricht nicht der Wahrheit“, so die Antwort. „Die Beamten versuchten, psychologischen Druck auszuüben und wurden handgreiflich.“
Deutlich wird dabei die Erfahrung, die der Tschtschene mit deutschen Gerichten gemacht hat. Denn bereits elf Mal musste er sich wegen Diebstahldelikten und einer Gewalttat verantworten. Immer wurden diese Taten mit einer Geldstrafe geahndet. Im vorliegenden Fall kommt es anders. Die Anklagevertreterin beantragt eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Der bisher unbescholtene Angeklagte solle mit Geldstrafe bedacht werden, so die Anklagevertreterin.
Dem schließt sich der Richter an. Den bisher Unbestraften verurteilt er zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro. Den mehrfach Verurteilten bestraft er mit einer achtmonatigen Bewährungsstrafe. Der nimmt es locker und verlässt den Gerichtssaal mit einem höhnischen Lächeln. HS
WIEDER DA
Othmarscher Adventskalender 2018
Auch in diesem Jahr fertigte Künstlerin Dörthe Behrens das Titelbild des Kalenders. Bereits nach den Sommerferien startete der Malwettbewerb für die 24 innenliegenden Bilder an den umliegenden Schulen.
Viele attraktive Preise sind wieder dabei, sodass jedes dritte Los gewinnen kann. Zu den Preisen gehören beispielsweise Weihnachtsmenüs, Barkassenfahrten, Karten für die Elbphilharmonie, Theaterkarten sowie Sachpreise.
VORWEIHNACHTSZEIT
Lebendiger Adventskalender in Blankenese
Ein lebendiger Adventskalender versteckt im Gegensatz zu den klassischen Adventskalendern keine Süßigkeiten hinter jedem Türchen, sondern ein gemeinschaftliches besinnliches und freudiges Zusammensein, der verschiedensten Menschen jeder Altersklasse. Jeden Tag wird dann irgendwo in Blankenese zusammen ein Türchen geöffnet. Das Türchen kann sowohl eine geschmückte Eingangstür zu einem Geschäft sein – aber auch ein Garagentor in einem Blankeneser Zuhause. Hier können Weihnachtsgeschichten vorgelesen, zusammen stimmungsvolle Weihnachtslieder gesungen oder Adventsschmuck gebastelt werden.
Bei diesen Treffen geht es vor allem darum, sich in einer Gemeinschaft langsam auf Weihnachten einzustimmen. Wer Lust hat, Teil dieser besonderen Aktion zu sein, kann Veranstalter eines „Türchens“ werden.
Bewerbungen an die Quartiersmanagerin Ina Würdemann, Bahnhofstraße 29 (Martiniblock), Blankenese, Telefon 0163/204 63 19, telefonische Sprechzeiten dienstags und donnerstags von 9 bis 13 Uhr, persönliche Termine können gerne vereinbart werden, E-Mail quartiersmanagment@blankenese-ig.de