31. August 2018
Magazin

Das Recht der Weltmeere

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SEEGERICHTSHOF

Das Recht der Weltmeere

Deutschlands Behörde der Vereinten Nationen in Nienstedten 

Der Seegerichtshof in der alten Villa Schröder mit Neubau an der Elbchaussee FOTO: WOLFGANG MEINHART  
Der Seegerichtshof in der alten Villa Schröder mit Neubau an der Elbchaussee FOTO: WOLFGANG MEINHART  
Abseits der breiteren Öffentlichkeit agiert die einzige Behörde der Vereinten Nationen in Deutschland: der Internationale Seegerichtshof. In langwierigen Verfahren entscheiden Richter über Konflikte auf hoher See und klären dabei wesentliche juristische Fragen des Völkerrechts.

Vielen Elbvorortlern ist die weiße Villa Schröder an der Elbchaussee ein Begriff – der sich im Anbau befindende Internationale Seegerichtshof deutlich wenigeren. Dabei ist das International Tribunal for the Law of the Sea (ITLOS), wie es in der offiziellen Amtssprache Englisch heißt, ein wichtiges Gebäude: Deutschlands einzige Behörde der Vereinten Nationen.

Bereits in den 50er Jahren wurde deutlich, dass einheitliche Regeln fehlten, was in und auf den Ozeanen erlaubt ist. Zunehmend kam es zu Konflikten, da immer mehr Länder Ressourcen aus den Meeren nutzten. Infolgedessen wurde 1996 der Seegerichtshof im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen gegründet. Somit pflegt er enge Beziehungen zu den United Nations, ist aber keines ihrer direkten Organe.

Die Entscheidungen sind endgültig und bindend.  

Der Haupteingang zum Seegerichtshof  
Der Haupteingang zum Seegerichtshof  
Der Seegerichtshof setzt sich aus 21 Richtern zusammen, welche die internationale Seerechtskonvention auslegen, die von mehr als 160 Staaten unterzeichnet wurde. Die Richter erstellen Gutachten und behandeln ein breites Spektrum an Problemen, wie die Festlegung von Seegrenzen, die Erhaltung, Bewirtschaftung und nachhaltige Ausbeutung von Fischbeständen und mineralischen Ressourcen, illegale Fischerei, Verschmutzung der Meeresumwelt, die Freigabe von festgesetzten Schiffen und ihren Besatzungsmitgliedern sowie Gewaltanwendung auf See.

Der moderne, extra für das Gericht erbaute Neubau mit den großen Fensterfronten verfügt über drei Gerichtssäle, elf Konferenzräume, eine völkerrechtliche Spezialbibliothek sowie einen herrlichen Blick auf die Elbe und vorbeiziehende Containerschiffe: prädestiniert, um sich den ganzen Tag mit Seerecht auseinanderzusetzen.

Der amtierende Präsident ist Jin-Hyun Paik aus der Republik Korea. Bis auf ihn arbeiten die internationalen Richter nur zeitweise in Hamburg. Nachdem die streitenden Parteien ihre Meinungen schriftlich ausgetauscht haben, kommen die 21 Richter von allen fünf Kontinenten – aus jeder geografischen Gruppe mindestens drei – für die etwa zweiwöchigen Verhandlungen nach Deutschland. Spätestens nach weiteren sechs Monaten wird das Urteil verkündet. Bei akuten Umweltschäden oder festgesetzten Schiffen kommen die Juristen innerhalb von 30 Tagen zu einem Ergebnis. Die Entscheidungen des Gerichtshofs sind endgültig und bindend.

Die bestellten Richter stammen aus allen Teilen der Welt FOTOS: ITLOS
Die bestellten Richter stammen aus allen Teilen der Welt FOTOS: ITLOS

Präsident Jin-Hyun Paik aus der Republik Korea   
Präsident Jin-Hyun Paik aus der Republik Korea   
Seit Bestehen des Internationalen Seegerichtshofs in Hamburg wurden 25 Fälle behandelt. Das mag zunächst wenig klingen, ist aber der Komplexität der Sache geschuldet. Die Kontrahenten sind einzelne Staaten, die umfangreiche Schriftsätze austauschen und besprechen. Dabei geht es häufig um wesentliche juristische Fragen des Völkerrechts.

Für größeres Aufsehen sorgte Fall Nummer 22, bei dem erstmals – und bisher einmalig – das Urteil nicht umgesetzt wurde. Die Niederlande forderte die Freilassung des Greenpeace-Schiffes „Arctic Sunrise“, das von Russland 2013 nach der versuchten Besetzung einer Ölplattform im Nordmeer festgesetzt wurde. Russland weigerte sich, die Zuständigkeit des Gerichtshofs zu akzeptieren, nahm nicht am Verfahren teil und akzeptierte auch das Urteil nicht. Erst mit weiterer Verzögerung kam das Schiff letztlich frei.

Good faith and abuse of rights.  

Das lichte Gebäude kann auch besichtigt werden  
Das lichte Gebäude kann auch besichtigt werden  
Gesitteter verläuft der aktuelle, 25. Fall vor dem Gerichtshof, ein Konflikt zwischen Panama und Italien, der am 17. Dezember 2015 eingeleitet wurde. Die M/V „Norstar“, ein Tanker unter der Flagge Panamas, belieferte zwischen 1994 und 1998 Megayachten mit Gasöl im Mittelmeer. Spanische Beamte setzten das Schiff am 24. September 1998 im Hafen von Palma de Mallorca auf Geheiß von Italien fest, da die Öllieferungen eine Zuwiderhandlung gegen das italienische Gesetz seien.

Am 17. Dezember 2015 reichte Panama eine Beschwerde beim Internationalen Seegerichtshof ein, in der eine Entschädigung von Italien für den Schaden der illegalen Festsetzung der M/V „Norstar“ gefordert wird. Laut Panama hat Italien damit mehrere Vorschriften des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen verletzt, besonders das Recht auf die Freiheit der Schifffahrt sowie Artikel 300, das Schikaneverbot (Good faith and abuse of rights). Nach Überprüfung dieser Beschwerde reichte Italien am 11. März 2016 einen vorläufigen Einwand ein, nach dem alle Entschädigungsforderungen Panamas vonseiten Italiens abgelehnt werden. Diesen Einwand lehnte wiederum der Seegerichtshof ab und erklärte die Beschwerde Panamas für zulässig.

Im September starten nun die mündlichen Verhandlungen, bei denen die Sichtweisen Panamas und Italiens von offiziellen Vertretern über mehrere Tage dargelegt werden. Daraufhin fällt der Internationale Seegerichtshof eine endgültige Entscheidung.
 

Im Hauptgerichtssaal finden 250 Personen Platz FOTO: ITLOS 
Im Hauptgerichtssaal finden 250 Personen Platz FOTO: ITLOS 
Spätestens jetzt wird deutlich, über welchen Zeitraum sich ein einzelner Streitfall ziehen kann. Dies ist bei internationalen Beziehungen jedoch nicht ungewöhnlich, da beiden involvierten Ländern die uneingeschränkte Möglichkeit gegeben werden soll, alle Optionen zu ihrer Verteidigung auszuschöpfen.

Wer Interesse hat, eine Verhandlung im Seegerichtshof in Hamburg mitzuverfolgen, kann eine öffentliche Sitzung als Zuschauer besuchen oder der Live-Übertragung auf der Homepage unter www.itlos.org folgen.

Autorin: louisa.heyder(at)kloenschnack.de

www.itlos.org

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