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RECHT
Erste Urteile zur Mietpreisbremse: Wer zu viel verlangt, muss zahlen
In der Praxis kommt es allerdings immer wieder vor, dass Vermieter sich nicht an die gesetzliche Begrenzung halten. Einer der häufigsten Gründe dafür: gefährliches Halbwissen in puncto Mietrecht. Ständig neue Vorgaben überfordern viele private Vermieter und schon bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete gibt es mehr Fallstricke als man denkt. Mit einem kurzen Blick in den Mietenspiegel ist es oft leider nicht getan. Noch ein Grund, warum Vermieter zu hohe Mieten verlangen: Schlichte Dreistigkeit in Kombination mit der Überzeugung „Die prüfen das doch eh nicht“. Das stimmt oft sogar, denn viele Mieter möchten das Verhältnis zu ihrem Vermieter nicht aufs Spiel setzen. Aber wenn es dann aus anderen Gründen Streit gibt, setzen sie oft doch den spitzen Bleistift an und rechnen mal gründlich nach.
Ist die Miete tatsächlich zu hoch und zeigt der Vermieter sich uneinsichtig, endet der Fall wahrscheinlich vor Gericht. Die ersten Urteile dazu gibt es inzwischen aus Berlin: In zwei Fällen erhoben die Mieter Klage wegen zu hoher Mietzahlungen. Dabei ging es jeweils um rund 30 und 220 Euro pro Monat. Beide Urteile fielen zugunsten der Kläger aus: Die Vermieter wurden zur Rückzahlung der überhöhten Mieten, zuzüglich Zinsen, verurteilt. Zudem müssen sie die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Nicht nur die Berliner sind streitbar: Zwar gibt es noch kein rechtskräftiges Urteil, aber auch in Hamburg sind bereits mehrere Verfahren anhängig. Die Rechtsprechung in der Hauptstadt zeigt, wohin die Reise auch hier im Norden gehen wird, und sendet ein klares Signal: Gegen die Mietpreisbremse zu verstoßen hat (teure) Konsequenzen. Für Vermieter kann es sich deshalb rechnen, in einen juristisch versierten Berater oder Verwalter zu investieren. Der kostet zwar, aber man ist rechtlich auf der sicheren Seite.
Oliver Moll, Moll & Moll Zinshaus
BAUEN
VPB empfiehlt: Barrieren von Anfang an vermeiden
„Vorausschauende Bauherren denken deshalb auch von Anfang an barrierearm“, empfiehlt Dipl.-Ing. Irmtraud Swoboda, Sachverständige des Verbands Privater Bauherren (VPB). „Nur wer sein Haus in jungen Jahren schon barrierearm plant, der kann es im Alter lange bewohnen“, gibt die Leiterin des VPB-Büros Gießen-Wetzlar zu bedenken. „Außerdem sind barrierearme Häuser in unserer alternden Gesellschaft leichter verkäuflich als Häuser mit Hindernissen.“ Barrierearm bauen mit dem eigenen Architekten ist kein Problem, denn Planer erfüllen individuelle Wünsche. Aber neun von zehn Bauherren bauen heute schlüsselfertig. Schlüsselfertighäuser sind standardisierte Entwürfe, an denen sich oft nicht mehr viel ändern lässt. In jedem Fall kosten Änderungswünsche extra und müssen im Vorfeld in die Planung integriert und in den Vertrag hineinverhandelt werden.
NEU
Cushman & Wakefield
KOLUMNE
Verschnaufpause
Die aktuelle Verschnaufpause ist unserer Meinung nach den gefühlten Unsicherheiten nach der Trump-Inauguration und weiterer erodierender Rahmenbedingungen, etwa in der EU, geschuldet. Hinzu kommt ganz lokal, dass viele Angebote die Qualität verschiedener Wohnlagen erhöhen. Das geschieht z.B. in den Elbvororten in Klein-Flottbek und angrenzend im nördlichen Othmarschen, wo der Generationswandel Grundstücke für Neubauten frei macht. Diese Entwicklung muss sich bei den Interessenten niederschlagen, was ein wenig Zeit braucht – eine Atempause, die dem Markt auch gut tun kann.
Conrad Meissler, Meissler & Co.