IMMOBILIEN
NACHLASS
Kampf ums Erbe
Ein fiktives Beispiel: Drei Geschwister erben ein Zinshaus. Zwei von ihnen möchten das Objekt behalten, ein Erbe hat jedoch finanzielle Sorgen und will so schnell wie möglich verkaufen. Sind seine Geschwister nicht in der Lage, ihn auszuzahlen, kann er entweder seinen kompletten Erbteil an einen Dritten veräußern oder die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, also die Aufteilung des Nachlasses, verlangen. Beide Szenarien enden erfahrungsgemäß in einer Teilungsversteigerung. Diese Art der Zwangsversteigerung ist aber die teuerste Lösung: Die Kosten eines solchen Verfahrens sind hoch (Gebühren, Gutachten etc.) und oft ist der Verkaufspreis bei einer Versteigerung deutlich niedriger als bei einem Angebot auf dem freien Markt.
Selbst wenn die Hinterbliebenen sich einig sind, birgt die Erbengemeinschaft Risiken. Ist ein Miterbe etwa hoch verschuldet, kann der Gläubiger seinen Anteil pfänden und so als Außenstehender eine Auflösung der Erbengemeinschaft durchsetzen. Auch hier das Ergebnis: Teilungsversteigerung.
Um das zu vermeiden, kann die Erbengemeinschaft in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) umgewandelt werden. Der entsprechende Gesellschaftsvertrag enthält klare Regelungen, die das Eingreifen von fremden Personen verhindern oder festlegen, unter welchen Bedingungen und mit welcher Abfindung ein Gesellschafter die Gemeinschaft verlassen kann. Eine GbR ist zudem rechtsfähig. Das heißt, sie kann – im Gegensatz zur Erbengemeinschaft – Verträge abschließen und die geerbte Immobilie beispielsweise vermieten. Ein gut gemachter GbR-Vertrag lässt keinen Raum für Missverständnisse und verringert das Konfliktpotenzial für Erben enorm.
Trotzdem sollten Immobilienbesitzer sich rechtzeitig Gedanken über ihren Nachlass machen, um ihren Angehörigen mitunter jahrelangen Ärger zu ersparen: Wer sind die potenziellen Erben? Wie ist ihre Beziehung zueinander? Welchen Lebensstil führen sie? Eventuell ist es sogar für alle Beteiligten günstiger, die Immobilie noch zu Lebzeiten zu verkaufen. Und wer ganz auf Nummer sicher gehen will, hält sich am besten gleich an die alte Volksweisheit: Lieber mit warmen Händen geben als mit kalten.
Oliver Moll, Moll & Moll Zinshaus
NEUBAUTEN
Wohnungsbaugenossenschaften: Fast eine Milliarde Euro für Genossenschaftswohnungen
Die im Arbeitskreis organisierten 30 Wohnungsbaugenossenschaften zählen derzeit über 220.000 Mitglieder und haben rund 132.000 Wohnungen in allen sieben Bezirken der Hansestadt sowie in einigen Randgemeinden im Bestand. Das entspricht rund 20 Prozent aller Hamburger Mietwohnungen. Im vergangenen Jahr betrugen die Gesamtinvestitionen rund 578 Millionen Euro, 2016 waren es mehr als 490 Millionen Euro.
KOLUMNE
Milieuschutz in Eigeninitiative
In den Elbvororten wird interessanterweise gar nicht erst eine solche Verordnung benötigt. Die Bauherren bauen schon seit einigen Jahren die neuen Wohngebäude weit überwiegend freiwillig in Weiß. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Apartmentgebäude, denn neue, allein stehende Villen werden auch in den Elbvororten mangels entsprechend freier Grundstücke kaum noch erbaut. Die früher in den westlichen Villengebieten entlang der Elbe so bekannten und auch begehrten sogenannten Kaffeemühlen zum Beispiel, die in Rotklinker verkleidet sind, entstehen kaum noch. Objekte in dunklem Sandstein, die man noch aus der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts kennt, sind auch nicht zu finden.
Die neuen, überwiegend weißen Wohnanlagen entstehen im Zuge der weiteren Verdichtung und natürlich auch aus Kostengründen, denn nur eine Verdichtung ermöglicht eine profitable Erstellung der Gebäude sowie auch den noch halbwegs erschwinglichen Verkauf an eine größere Interessentengruppe. Dass der Neubau so freiwillig den Vorgaben der Außenalster folgt, ist erklärlich. Dieser „Milieuschutz“ ist inzwischen so gefragt, dass er sich bis in die Elbvororte umsetzt und sogar auch schon in anderen Stadtteilen zu finden ist, etwa den Walddörfern oder im Alstertal.
Conrad Meissler, Meissler & Co