BEMERKENSWERTES
Ladendiebstahl mit präparierten Rucksäcken
Aus dem Amtsgericht
Der Aufwand ist riesig, das Ergebnis dürftig. Für jeden Angeklagten sind je zwei Kräfte aufgeboten, die sie vom Untersuchungsgefängnis ins Gericht begleiten. Jeder der beiden Übeltäter hat einen Verteidiger zur Seite. Zudem wird ein Dolmetscher gebraucht, denn die beiden Ladendiebe kommen aus Rumänien. Hinzu kommt die Grundausstattung eines Strafverfahrens mit Richterin, Anklägerin und Protokollführerin.
Die Angeklagten erzählen dieselbe Geschichte. Danach sind sie zum Arbeiten nach Hamburg gekommen, am Hauptbahnhof von zwei unbekannten Landsleuten angesprochen worden und zum Diebstahl mit präparierten Rucksäcken motiviert worden. „Ich sollte 100 Euro bekommen“, so der ältere der beiden Rumänen. Ertappt wurden die beiden Ladendiebe mit unbezahlten Jacken im Rucksack im Wert von insgesamt 2.000 Euro. Im „Diebstahlprotokoll“ sind die Marken Boss und Hilfiger genannt. Das Gericht kommt ohne Zeugen aus, denn die beiden Männer gestehen die Tat. Seine Frau und die beiden Kinder lebten in Italien, er selbst habe zuletzt bei einem Sicherheitsdienst bei der Eisenbahn gearbeitet, so der 40-Jährige. Der jüngere Angeklagte berichtet von einer früh gestorbenen Mutter und vom verschwundenen Vater. So sei er bei der Großmutter aufgewachsen. „Ich war noch nie im Gefängnis, jetzt muss ich für meinen Fehler bezahlen“, übersetzt der Dolmetscher. Trotz großer Besetzung kann ein Gericht den Wahrheitsgehalt von Angaben zur Person kaum überprüfen.
Angesichts der Geständnisse geht es bei dem Strafmaß lediglich um die Frage, ob die beiden gewerbsmäßig gestohlen haben oder nur ein „einfacher Diebstahl“ zu ahnden ist. Während die Anklagevertreterin von einem gewerbsmäßigen Diebstahl ausgeht und eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe beantragt, halten die beiden Verteidiger eine Geldstrafe für angemessen. So beantragt die Verteidigung eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à drei Euro. Zudem erinnern die Verteidiger daran, dass ihre Klienten sehr unter der einmonatigen Untersuchungshaft gelitten hätten.
Die Richterin verurteilt beide Männer zu einer Geldstrafe von 600 Euro. Sie sollen die Strafe von ihrer Heimat aus überweisen.
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