2. Mai 2017
Magazin

Missmanagement: Risikofaktor Hausverwalter

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IMMOBILIEN

KOLUMNE
Missmanagement: Risikofaktor Hausverwalter

Oliver Moll
Oliver Moll
„Werte erhalten und mehren“ ist eigentlich das Motto jedes guten Hausverwalters. Doch wie in allen Branchen gibt es auch hier schwarze Schafe – und die zu erkennen ist nicht einfach. Denn Hausverwalter ist in Deutschland kein geschützter Beruf. Es gibt bis jetzt weder bestimmte Qualifikationsanforderungen noch einen gesetzlichen Sachkundenachweis. Vor allem unerfahrene Immobilienbesitzer laufen deshalb Gefahr, an einen Verwalter zu geraten, der ihnen mehr schadet als nutzt. Und Fälle von Missmanagement sind keine Seltenheit: Eine Umfrage des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) im März 2017 hat beispielsweise ergeben, dass Wohnungseigentümern wegen unprofessioneller Immobilienverwalter jährlich finanzielle Schäden in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro entstehen. Zu den häufigsten und teuersten Fehlerquellen gehören eine schlechte Büroorganisation, wodurch wichtige Dinge wie zum Beispiel Mieterhöhungen vergessen werden, verschleppte Mängel am Objekt und Sanierungsstau sowie formelle Fehler bei Betriebskostenabrechnungen oder Mieterhöhungen. Richtig gefährlich wird es, wenn Hausverwaltungen an der Grenze zur Legalität arbeiten – oder diese sogar überschreiten. Es kommt zum Beispiel immer wieder vor, dass Kautionen „verloren“ gehen, Mitarbeiter in die eigene Tasche wirtschaften oder Handwerker erpresst werden. Deswegen gilt: Augen auf bei der Wahl der Hausverwaltung! Die freiwillige Mitgliedschaft in renommierten Verbänden ist oft schon ein guter Anhaltspunkt, ob es sich um ein seriöses Unternehmen handelt. Der Hausverwalter sollte zudem eine Berufsausbildung im Immobilienbereich, fundierte juristische Kenntnisse, technisches Verständnis und im besten Fall weitere Qualifikationen zum Immobilienfachwirt oder Immobilienökonom nachweisen können.

Übrigens, ein Sachkundenachweis wird gerade zwar wieder heiß diskutiert, doch selbst wenn das geplante Gesetz spruchreif wird, bringt es Zinshausbesitzern leider wenig. Der Nachweis soll nämlich nur für Makler und WEG-Verwalter gelten, nicht für Miet-Verwalter. Dabei sind die Risiken bei Letzteren zum Teil deutlich höher, da sie nicht das Gemeinschaftseigentum, sondern das gesamte Objekt eines Eigentümers betreuen.

Oliver Moll, Moll & Moll Zinshaus

ALTER

WohnPortal Plus bietet kostenloses eBook für Senioren-Wohngemeinschaft an

WohnPortal Plus, der digitale Marktplatz für Angebot und Nachfrage von alternativen Wohnformen im Alter, hat ein eBook zusammengestellt, in dem Tipps und Hinweise rund um die Gründung einer Senioren-Wohngemeinschaft gebündelt sind. „Viele Senioren oder deren Angehörige denken aus guten Gründen über die Gründung einer Senioren-WG nach, wissen aber nicht, was dabei auf sie zukommt“, sagt der Gründer von Wohn- Portal Plus, Karsten Bradtke. „Mit dem kostenlosen eBook wollen wir allen 50plus WG-Interessenten und -Planern einen Ratgeber an die Hand geben, der eine erste Orientierung bietet und das Problembewusstsein schärft.“

Das eBook rund um die Planung und Gründung einer Senioren-Wohngemeinschaft von WohnPortal Plus umfasst mehrere Themengebiete, angefangen bei den Argumenten für eine Gründung einer Senioren-WG, über staatliche und karitative Beratungsstellen, der notwendigen Barrierefreiheit, der Infrastrukturanbindung, den unterschiedlichen Mietformen bis hin zur Mitbewohner-Suche und der Verteilung der Aufgaben in der Wohngemeinschaft.

www.wohnportal-plus.de

DATEN

Hamburger Immobilienkäufer tilgen Kredite schneller denn je

Immobilienkäufer und Häuslebauer in Hamburg haben im Jahr 2016 bei ihren Immobilienfinanzierungen deutlich höhere Tilgungsquoten vereinbart als die Jahre zuvor. Die durchschnittliche Anfangstilgung kletterte von 2,48 Prozent im Jahr 2015 auf 2,9 Prozent 2016.

Zu diesem Ergebnis kommt eine regionale Auswertung von Interhyp. Deutschlands größter Vermittler privater Baufinanzierungen hat Finanzierungsdaten aus 20 deutschen Großstädten verglichen. „Obwohl die Rückzahlungsgeschwindigkeit deutlich zugelegt hat, liegen die Hanseaten damit noch immer deutlich hinter Kreditnehmern in Städten wie Hannover, Leipzig oder Stuttgart, wo die Tilgungsraten teilweise mehr als 3,5 Prozent betragen“, sagt Kathrin Altmann, Leiterin der Hamburger Interhyp-Nieder-lassung.

Im bundesweiten Durchschnitt ist die Anfangstilgung für Immobiliendarlehen in den vergangenen fünf Jahren von durchschnittlich 2,23 auf 2,92 Prozent geklettert.

KOLUMNE
Verdichtung der Metropolen ändert viel

Conrad Meissler
Conrad Meissler
Verdichtung ist das Stichwort, unter dem Deutschlands Ballungsräume vor großen langfristigen Veränderungen stehen. Denn Ende März ist der Bundesrat der Bundesregierung gefolgt und hat eine Novellierung des Baurechts beschlossen und damit verbunden die Einführung des „Urbanen Gebiets“. Gemeint ist damit zweierlei. Einerseits will man ein näheres Heranrücken der Wohngebiete an Gewerberäume ermöglichen, wozu die Verwaltungsvorschrift zum Lärmschutz ermäßigt wird. Dadurch können Gebäudenutzungsarten stärker gemischt und der Wohnanteil in Gewerbegebieten deutlich erhöht werden. Dies führt auch zur Verkürzung von Anfahrten zum Arbeitsplatz und damit zur Entlastung des Verkehrs von Pendlern. Zum anderen sollen sich Grundstücke sehr viel dichter als bisher zulässig bebauen lassen. Dieses betrifft die großzügigen ersten Wohnlagen der Hansestadt, denn langfristig könnten in Teilbereichen Grundstücke stärker parzelliert und damit dichter bebaut werden. Großzügige Villenbebauung mit parkähnlichen Gärten könnten weniger werden. Lagequalitäten würden sich so verändern, die Einwohnerstruktur und die Verkehrssituation. Möglich wären solche Veränderungen bei anstehenden Novellierungen von Bebauungsplänen oder sogar bei bereits laufenden Bebauungsplanverfahren. Wie schnell und wie weit an – gestammte Wohnlagen letztlich betroffen oder verändert werden, lässt sich heute noch nicht vorhersagen. Am ehesten und schnellsten dürften die gemeinten neuen „Urbanen Gebiete“ wohl dort entstehen, wo die Stadt bisher unberührte Flächen anbieten kann, etwa auf der Elbinsel Wilhelmsburg, der Harburger Schlossinsel oder im Umfeld des neuen Fernbahnhofs am Diebsteich. Gleichwohl gilt nun umso mehr beim Kauf oder Verkauf einer Wohnimmobilie das Umfeld und die absehbare Entwicklung der jeweiligen Lage genau zu prüfen und sich dazu auch fachlichen Rat einzuholen.

Conrad Meissler, Meissler & Co.

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