SERVICE RECHTSANWÄLTE
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Der Steuertipp
Die von den Steuerberatern erstellten Steuererklärungen brauchen dann auch generell erst zum 28. Februar des übernächsten Jahres eingereicht werden. Unsere Steuerberatungskanzlei arbeitet bezüglich der Übermittlung von Steuererklärungen mit den sichersten DATEV-Leitungen, womit wir Ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit und Zuverlässigkeit bieten können.
In der Erkenntnis, dass Steuerhinterziehung nur auf globaler Ebene wirksam bekämpft werden kann, wurde am 12. November 2015 vom Bundestag der Weg für einen internationalen Austausch von Informationen von Finanzdaten freigemacht, sodass im Ausland erzielte Kapitalerträge den inländischen Finanzbehörden gemeldet werden können. Vorausgegangen ist ein Vorschlag der EU eines „Automatic Exchange of Financial Account Information in Tax Matters (AEOI)“ sowie eine multilaterale Vereinbarung von 50 Staaten und Jurisdiktionen vom 29. Oktober 2014 zu einem automatischen steuerlichen Informationsaustausch. Bereits ab 2017 wird dieser internationale Informationsaustausch als neuer OECD-Standard stattfinden.
Wer noch unversteuerte Konten im Ausland besitzt, sollte möglichst zeitnah handeln. Aber denken Sie auch daran: „Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen.“ Fragen Sie einen oder Ihren Steuerberater. Es lohnt sich.