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KONFLIKTE
Nachbar, ärgere dich nicht!
„Meist handeln Nachbarn nicht in böser Absicht. Sie haben nur unterschiedliche Interessen“, sagt Erdtrud Mühlens vom Netzwerk Nachbarschaft. Wer das akzeptiere, könne im Streitfall leichter Brücken bauen. Gute Nachbarschaft baut auf Verständnis und folgt der Devise: Nicht gegen, sondern mit den Nachbarn. „Schuldhaftes Denken führt nicht weiter. Meist fehlt nur die Kenntnis, dass sich der andere gestört fühlt“, sagt Mühlens. Beispiel: Eine ältere Bewohnerin empfindet es als rücksichtslos, dass ihre jüngere Nachbarin den Kinderwagen im Flur abstellt und ihr dadurch den Durchgang verengt. Ihre Nachbarin, eine alleinerziehende Mutter, fühlt sich von der älteren Nachbarin wegen dieser „Lappalie“ ständig gepiesackt. Dabei hat sie schon genug um die Ohren und oft keine Kraft, mit Einkäufen beladen und einem ungeduldigen Kind an der Hand den Kinderwagen in den ersten Stock zu hieven. Im Gespräch kommen die Nachbarinnen gemeinsam auf eine Lösung. Die Seniorin kann das Kind beaufsichtigen, während die Mutter ihre Einkäufe und den Wagen verstaut. Beide haben gewonnen, denn die Seniorin mag kleine Kinder und die Mutter bringt ihr jetzt ab und zu Einkäufe mit.
Findet sich dennoch keine gemeinsame Lösung, sollte man einen „neutralen“ Nachbarn oder Mediatoren zu Rate ziehen. Erfahrene Schlichter achten darauf, dass jede Konfliktpartei gleichermaßen zu Wort kommt und beide Seiten Streitregeln einhalten.
RECHT
Kündigung bei unvollständigem Ausgleich von Mietrückständen
Die Mieterin einer Zweizimmerwohnung zahlte einige Monate ihre Miete nur unvollständig. Als der Rückstand an zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen insgesamt höher als eine Monatsmiete war, kündigte die Vermieterin fristlos. Noch vor Zugang der Kündigung beglich die Mieterin den aufgelaufenen Rückstand teilweise. Laut dem Urteil war die Kündigung wirksam, obwohl der Rückstand inzwischen wieder unter einer Monatsmiete lag. Da die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung vorlagen, genügten Teilzahlungen nicht mehr, um eine Kündigung abzuwenden. Vielmehr wäre dazu ein vollständiger Ausgleich des Rückstands notwendig gewesen.
Im entschiedenen Fall hatte die Mieterin aus verschiedenen Gründen eine Mietminderung von 35 Prozent geltend gemacht, was die Vermieterin nicht akzeptierte. Das Gericht hielt letztendlich nur eine Minderung von fünf Prozent wegen eines schadhaften Teppichbodens für berechtigt. Laut dem Bundesgerichtshof konnte die Vermieterin kündigen, sobald die Summe der unberechtigt geminderten Zahlungen die ursprünglich vereinbarte Monatsmiete an zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen überschritt.
HEIZUNGSKAUF
Verbraucherportal für Bauherren und Modernisierer
Darüber hinaus berichten die Autoren über zukunftsweisende Themen wie Smart Home und die intelligente Anbindung der Anlage an das Internet. In den Ratgebersparten geben die Experten nützliche Tipps zum richtigen Heizen, Energiesparen und Heizkosten senken.
Verbraucher, die eine Heizungsmodernisierung oder einen Neubau in Erwägung ziehen, erhalten Schritt für Schritt praktische Hilfestellung von der Planung bis hin zu Möglichkeiten der staatlichen Förderung und Finanzierung, inklusive eines Finanzierungsrechners. Pro-und-Kontra-Listen helfen bei der Entscheidung für die richtige Anlage.
KOLUMNE
Luxus bleibt Luxus
Diese Skepsis, die regelmäßig und im wachsenden Umfang von Marktbeobachtern vorgetragen wird, findet sich am Markt aktuell nicht wieder und wir meinen, dass sie etwas überzogen ist. Denn auch dieses Jahr werden nach unserer Einschätzung wieder allein 250 bis 300 Wohnimmobilien in den gesuchten Lagen der Hansestadt verkauft, die teurer als eine Million Euro sind. Bezogen auf den Bestand von knapp einer Million Wohnungen in ganz Hamburg, erscheint eine solche Zahl ohnehin nicht hoch. Sie signalisiert, dass Luxus offenbar Luxus bleibt und deshalb für ausreichend Begehren bzw. für eine starke Nachfrage sorgt. Zugleich ist deutlich, dass es ausreichend viele Menschen mit großer Kaufkraft gibt, die sich einen besonderen Wohntraum verwirklichen wollen.
Im vergangenen Jahr hat die Nachfrage Preise akzeptiert, die bis zu 27 Millionen Euro (für Villen) und bis zu zehn Millionen Euro für Wohnungen reichten. In diesem Jahr haben wir vor allem rund um die Alster, in der Hafencity und in den Elbvororten wiederum Transaktionen registrieren können, die in den genannten Größenordnungen liegen. Die Gründe für die Entwicklung liefert Hamburg selbst. Die Hansestadt gehört zu den gefragtesten Städten Deutschlands – mit weiter steigender Tendenz. Das zeigen die zunehmenden Bevölkerungszahlen und der immer weiter wachsende Tourismus. Ein Ende des Booms ist so noch nicht absehbar.
Conrad Meissler, Meissler & Co