IMMOBILIEN
KOLUMNE
Rahlstedt statt Rotherbaum: Quartiersentwicklung gegen den Wohnungsmangel
Hamburg ist ein gespaltener Immobilienmarkt mit klar definierten „guten“ und vermeintlich „schlechten“ Quartieren. Daher ist, neben dem Neubau, die zweite wichtige Komponente bei der Bekämpfung der wahrgenommenen Wohnungsnot die Entwicklung bisher vernachlässigter Stadtteile. Neben dem „Bündnis für das Wohnen“, das sich dem Neubau verschrieben hat, bräuchte es auch ein „Bündnis für Infrastruktur“. Doch dafür müsste die Politik in Bereiche investieren, die auf der Einsparliste gerade oben stehen. Da macht man dann lieber „Bündnisse für die Quartiere“, wo die Eigentümer mit Anwohnern über die Sauberkeit von Parks oder neue Eisdielen diskutieren und die Behörden lange bekannte Mängel in Protokollen der Bürgerbeteiligung „versenken“.
Solcher Aktionismus hilft wenig. Würde man die Projektkosten gleich für das Offensichtliche ausgeben, wären viele Themen, die die Anwohner bewegen, schon längst erledigt. Stattdessen fährt erst mal ein umgebauter Kioskwagen los und sammelt Informationen. Solche Ansätze sind gut, aber sie lösen eben nicht die strukturellen Probleme. Dafür braucht es bedeutend mehr finanzielle Mittel und konkrete Strukturinvestitionen seitens der Stadt. Aber dafür muss man natürlich über den Wahlzyklus hinausdenken.
Oliver Moll, Moll & Moll Zinshaus GmbH
RECHT
Bei Grundbesitz ist eine notarielle Vorsorgevollmacht sinnvoll
Im entschiedenen Fall hatte eine ältere Dame bereits vor Jahren einer ihrer Töchter eine privatschriftliche General- und Vorsorgevollmacht erteilt. Wegen einer fortgeschrittenen senilen Demenz wohnte die inzwischen 88-Jährige in einem Pflegeheim. Die vertretungsberechtigte Tochter wollte ein Haus der Mutter verkaufen, um die Pflege- und Heimkosten zu bestreiten, die aus den laufenden Einnahmen nicht gedeckt waren. Laut dem Bundesgerichtshof muss in dieser Situation trotz der vorhandenen Vorsorgevollmacht ein Betreuer gerichtlich bestellt werden.
KOLUMNE
Leibrente kommt wieder
In der Praxis erhalten wir auch in Hamburg, selbst in den besten Lagen, zunehmend Anfragen für eine Objekteinwertung von älteren Inhabern, die fürchten, dass sie im Bedarfsfall selbst auf ihre unbelastete Immobilie keinen Kredit mehr erhalten, auch nicht, wenn es um Renovierungen geht. Für viele, gerade ältere Hausbesitzer ist eine mögliche Trennung von ihrem Haus ein Problem, denn sie hatten eigentlich geplant, dort ihren Lebensabend zu verbringen. Ein Ausweg bei einem Geldbedarf bietet die sogenannte Leibrente in Verbindung mit einem lebenslangen Wohnrecht. Investoren bzw. Kaufinteressenten erwerben ein Objekt nur zu einem Teil des eigentlichen Kaufpreises. Der Rest wird dem Verkäufer, der weiterhin wohnen bleibt, in Form monatlicher Leibrente gezahlt.
Für den Verkäufer ist vorteilhaft, dass er für den Rest seines Lebens einen Teil seines Einkommens sichern kann. Für den Käufer besteht die Hoffnung, dass der Verkäufer unerwartet früh stirbt und so die Leibrente vorzeitig endet. Man spricht in einem solchen Fall von einem versicherungsmathematischen Gewinn. Da derzeit viel Investorenkapital angelegt werden will, wächst das Interesse bei entsprechenden Käufern. Ein Beratungsgespräch über die Zukunft des Eigenheims erscheint auf alle Fälle sinnvoll.
Conrad Meissler, Meissler & Co.
ZINSEN
Weiterhin günstige Konditionen
Für die USA erwarten Marktteilnehmer eine Zinserhöhung. Fed-Chefin Janet Yellen sprach in ihrer Rede auf dem Treffen der Notenbanker in Jackson Hole Ende August davon, dass die Argumente für Zinserhöhungen in den vergangenen Monaten stärker geworden seien.