4. Mai 2015
Magazin

Ruhe im Gericht?

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IMMOBILIEN 

KOLUMNE
Ruhe im Gericht? 

Oliver Moll 
Oliver Moll 
Die sogenannten Schönheitsreparaturen führen nicht selten zu Streit zwischen Mieter und Vermieter und haben oft schon den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Dieser entlastet nun erneut die Mieter bei Wohnungsrenovierungen: Im März hat der BGH wieder zwei Klauseln gekippt und regelt damit die Frage nach Schönheitsreparaturen grundsätzlich neu. Bisher galt: Egal, ob eine Wohnung renoviert oder unrenoviert vermietet wurde, laut Mietvertrag oblagen Schönheitsreparaturen dem Mieter. Die Renovierungsfristen dazu begannen mit Beginn des Mietverhältnisses. Nun gilt: Eine Vertragsklausel, die dem Mieter einer unrenoviert angemieteten Wohnung die Schönheitsreparaturen auferlegt, ist unwirksam. Die Begründung des Gerichts: Eine solche Klausel verpflichtet den Mieter zur Beseitigung sämtlicher Gebrauchsspuren des Vormieters und kann dazu führen, dass er bei einer kurzen Mietzeit die Wohnung womöglich in einem besseren Zustand zurückgeben muss, als er sie selbst vom Vermieter erhalten hat. Klauseln, wonach Mieter anteilig Renovierungen bezahlen müssen, wenn sie vor deren Fälligkeit ausziehen, sind generell unzulässig. Für vermietende Grundeigentümer bedeutet das, sie haben künftig noch weniger im Säckel: Nicht nur die anhaltend hohen Kaufpreise und die Mietpreisbremse schlagen auf die Rendite ihres Immobilien-Investments – nun müssen sie bei jedem Mieterwechsel zwingend auch Rücklagen für die Renovierung einplanen. Und bei so manchem bleibt die bange Frage: Wie lautet das nächste Urteil, wenn schon klassische Schönheits – reparaturen wie Streichen und das Verschließen der Dübel-Löcher vor Gericht als unangemessene Benachteiligung des Mieters gelten? Oder ist jetzt Ruhe im Gericht?

Oliver Moll
Moll & Moll Zinshaus GmbH

BAUEN 
Bleiben Sie zu Hause, in einer neuen Wohnung

Christian Hermes
Christian Hermes
Wenn das eigene Haus nicht mehr zeitgemäß ist und künftig eine Eigentums wohnung gesucht wird, stehen Eigen – tümer vor vielen Fragen. Christian Hermes, Inhaber der hanserealis, baut in den Elbvororten. Der Bauexperte empfiehlt: „Wir bieten neben dem Ankauf auch den Tausch des Grundstücks in eine nach den Wünschen der Grundstückseigentümer gestalteten Wohnung“. So entstehen häufig barrierefreie Wohnungen mit Lift und Tiefgarage für einen komfortablen Lebensabend in der gewohnten Umgebung. Zusätzlich erhält der Grund eigentümer noch einen Wertausgleich vorab

Christian Hermes steht Ihnen gern persönlich zur Verfügung.

hanserealis
Elbchaussee 353
Telefon 81 99 45 63

www.hanserealis.de

DATEN
Immobilienmarktbericht Elbvororte 2015

Alexander Richelmann
Alexander Richelmann
Jedes Jahr erscheint der Immobilienmarktbericht der Elbvororte der Richelmann & Cie. Immobilien. Grundlage ist die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses Hamburg mit über 2.250 Käufen seit 2010 sowie über 1.700 Immobilienanzeigen der letzten zwei Jahre.

Der aktuelle Bericht hebt Folgendes hervor:
2014 wurden insgesamt 492 Wohnimmobilien für rund 335 Millionen Euro gehandelt, das entspricht einem Zuwachs von 4,2 Prozent zum Vorjahr. Der Anteil der Ein- und Zweifamilienhäuser ist auf 52,4 Prozent gesunken (2012: 62,4 Prozent). 43,2 Prozent der gehandelten Wohnungen waren Neubauten, die im Schnitt 17 Prozent mehr kosteten als Bestandswohnungen. Der RC-Wohnimmobilienpreisindex zeigt Steigerungen bei der Preisentwicklung. So stiegen die Preise für Eigentumswohnungen in den Elbvororten in den letzten fünf Jahren um 16,8 Prozent auf über 4.000 Euro pro Quadratmeter. Der Höchststand bei Eigentumswohnungen wurde jedoch schon 2013 erreicht. Seit dem Frühsommer 2013 stagnieren die Preise in den Elbvororten und gingen 2014 leicht zurück.
Download Marktbericht unter:

www.richelmann-cie.de

KOLUMNE
Wunsch und Wirklichkeit

Conrad Meissler
Conrad Meissler
Wunsch und Wirklichkeit scheinen gegenwärtig am Hamburger Immobilienmarkt, insbesondere in den gesuchten Lagen rund um die Außenalster, in der HafenCity und entlang der Elbe, immer weiter auseinanderzugehen. Blickt man auf aktuelle Marktstudien, so zeigt sich folgendes Phänomen: Die tatsächlichen Verteuerungen bleiben hinter den Preisvorstellungen der Verkäufer immer weiter zurück. So stiegen die Preise für Neubauwohnungen in Hamburg im Jahr 2014 nach einer aktuellen Studie der LBS Schleswig-Holstein-Hamburg nur um 2,5 Prozent, während sich die Angebotspreise für die neuen Objekte in den guten Lagen um durchschnittlich 22 Prozent erhöhten. Auch im ersten Quartal 2015 ziehen die Angebotspreise mit fünf bis sieben Prozent weiter kräftig an.

Die Diskrepanz zeigt, dass der Markt zwar weiter nach oben will, dass die Kaufinteressenten diesem Aufwärtsdrang aber immer seltener und immer weniger in vollem Umfang nachkommen möchten. Wir erkennen auch, dass trotz der weiterhin hohen Nachfrage den Kaufpreisvorstellungen der Verkäufer seitens der Kaufinteressenten zum Teil mit spürbar niedrigeren Gegengeboten entgegengewirkt wird. Interessenten geben den Vorstellungen der Verkäufer nur noch in den Fällen voll nach, wo in der Regel maximale Anforderungen an Lage, Ausrichtung, Ausstattungsqualität, Grundriss voll erfüllt werden können. Angesichts des erreichten hohen Preisniveaus erscheint dieses Verhalten als nicht verwunderlich. Das wachsende Angebot insbesondere an Neubauwohnungen unterstützt die Kaufinteressenten dabei. Gleichwohl bleibt die Wohnimmobilie der Trend schlechthin – bei Kapitalanlegern und in einer wachsenden Stadt wie Hamburg, weshalb sich alsbald Wunsch und Wirklichkeit wieder annähern dürften.

Conrad Meissler

Mollwitz Massivbau GmbH
Richard Großmann KG
Bad mit Flair - Niemann UG
Der externe Hausmeister
Zinshausteam Kenbo - Chartered Surveyors

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