BEMERKENSWERTES
„Sie erzählen völligen Blödsinn“
Aus dem Amtsgericht

Der Angeklagte, ein 34-jähriger Physiker, hört den Vorwürfen äußerlich gefasst zu. Ganz so, als ginge es um einen läppischen Fall aus dem Straßenverkehr. Die Zuhörer fühlen sich angesichts der vielen Anklagepunkte, darunter ein Film mit einem siebenjährigen Mädchen, dem „Sexspielzeug eingeführt“ wird, zunehmend unwohler. Daran ändert auch das vom Verteidiger verlesene Geständnis des Angeklagten nichts.
Nachdem der ganz in dunkel gekleidete Physiker die Vorwürfe bestätigt, verblüfft er Gericht und Zuhörer mit seiner Motivation für das Betrachten der inkriminierten Filme und Fotos. „Ich hatte früher eine Freundin, die als Kind vom Vater missbraucht wurde“, übersetzt die Dolmetscherin. Seit damals habe ihn das Thema beschäftigt. Anders als durch das Sammeln, Kategorisieren und Katalogisieren des pornografischen Materials will sich der Angeklagte nicht zu helfen gewusst haben. „Meine Ängste waren nicht rational.“ Zudem habe das Betrachten der Filme nichts mit seinen sexuellen Neigungen zu tun.
Die Staatsanwältin müht sich angesichts dieser Begründung um Contenace. „Was Sie hier erzählen, ist völliger Blödsinn“, lässt sie den Angeklagten wissen, was sie von der Begründung des tausendfachen Katalogisierens hält.
Seit dem digitalen Zeitalter gewann das hier verhandelte Thema deutlich an Bedeutung. Während die Grünen pädophile Wortführer in ihren Reihen noch lange tolerierten, verfolgt der Gesetzgeber Kindesmissbrauch heute energisch. So ist der Straftatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Schriften schrittweise erweitert worden. Zuletzt erfolgte eine Reform im Januar 2015 im Zuge der Edathy-Affäre.
Im vorliegenden Fall kommt der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten davon. „Mit dem Konsum haben Sie einem perfiden Wirtschaftszweig Vortrieb geleistet“, nimmt der Richter einen Gesichtspunkt auf, den auch die Staatsanwältin als wesentlich herausgestellt hatte.
Gymnasium Blankenese
So war das früher …

Das Gymnasium Blankenese war Anfang des 20. Jahrhunderts eine Schule, in der Jungen und Mädchen zwar im selben Gebäude, aber in streng abgeteilten Trakten unterrichtet wurden. Die „Blankeneser Oberschule für Mädchen“ – auch Lyzeum genannt – war im unteren Gebäude in Richtung der Blankeneser Landstraße untergebracht, die „Wissenschaftliche Oberschule für Jungen“ im oberen Gebäudetrakt an der Oesterleystraße. 1947 nahm das Gymnasium Hochrad („Oberschule für Mädchen in Hamburg-Groß Flottbek“) gastweise Schülerinnen der Blankeneser Oberschule auf, um mehr Klassen der Jungenschule unterbringen zu können. Im Jahr 1959 zog die Mädchenschule vollständig aus dem unteren Gebäude aus und nach Willhöden um. Der frei gewordene Gebäudetrakt wurde für Fachräume der Physik und Biologie der nun alleinigen Wissenschaftlichen Oberschule für Jungen in Blankenese genutzt. Erst 1968 durften Mädchen und Jungen am Gymnasium Blankenese gemeinsam lernen.
BUCH
Perlen Taucher

www.pestalozzi-hamburg.de