31. August 2018
Magazin

Spinde im Hallenbad aufgebrochen?

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BEMERKENSWERTES 

Aus dem Amtsgericht
Spinde im Hallenbad aufgebrochen?

FOTO: ©STAUKE-FOTOLIA.COM
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Das zählt zu den unerfreulichen Erlebnissen. Der Badegast kommt gut gelaunt aus der Dusche. Er ist ein paar Bahnen geschwommen und hat etwas für seine Gesundheit getan. Er war im Whirlpool und freut sich auf einen frisch gepressten Saft. Doch die Stimmung wird jäh unterbrochen. Der Spind im Umkleideraum wurde aufgebrochen. Geld und Pa – piere, manchmal auch der Autoschlüssel sind gestohlen worden. Genau das ist drei Schwimm – gästen im Blankeneser Hallenbad an der Simrockstraße vor einem Jahr passiert.

Nun müsste Kevin Straub* vor dem Blankeneser Amtsgericht erscheinen. Die Staatsanwältin warf ihm schweren Diebstahl vor. Wobei die Beweisführung schwierig ist. Fakt ist, dass Straub im Schwimmbad war, denn das belegt eine Kamera im Eingangsbereich des Schwimmbads. Der Angeklagte bestreitet die Taten. Ohnehin kam es nur zum Prozess, weil Straub einen Pkw mit einem gestohlenen Ausweis lieh. Das brachte Polizei und Justiz auf die Spur des jungen Mannes. Seine Haare sind im Stil eines deutschen Fußballprofis modisch geschnitten. Er trägt Jeans und schwarze Turnschuhe. Massig sitzt er vor der Richterin.

Zu den Vorwürfen äußert er sich nicht. Zwar hat die Staatsanwaltschaft zwei Zeugen aufgeboten. Beide sind im Simrockbad Opfer eines Diebstahls geworden, als auch Straub in der Halle war. Ob er allerdings die Spinde aufbrach, können sie nicht sagen. „Mir wurde ein iPhone 6, eine AOK-Versicherungskarte und eine HVV-Karte gestohlen“, so ein Syrer, der einen Dolmetscher an der Seite hat.

„Ich bin ein Typ, der gern anpackt“, sagt der Angeklagte.

Dem Sohn der zweiten Zeugin wurde ein Handy der Marke Samsung Galaxy S8 gestohlen. „Das Handy ist bis heute nicht aufgetaucht“, so die 38-jährige Zeugin.

So wenig spektakulär Straubs Taten, so dürftig auch der bisherige Lebensweg des Angeklagten. Die Schule verließ er ohne Abschluss nach der 10. Klasse. Er lebt zu Hause. Der Vater ist Rentner, die Mutter arbeitet noch. Gern würde er als Entrümpler arbeiten. „Ich bin ein Typ, der gern anpackt“, so Straub zur Richterin. Straubs Vorstrafen – register zeigt fünf Eintragungen, darunter Fahren ohne Fahrerlaubnis und Körperverletzung.

Am Ende beantragt die Staatsanwältin eine fünfmonatige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. „Für zwei der Taten kann kein Nachweis geführt werden“, so die Anklagevertreterin.

Für den dritten Fall sei der Angeklagte allerdings zu verurteilen. Die Richterin sieht es ganz ähnlich.

Sie verringert die Haftstrafe dabei um einen Monat.

„Ich teile die Einschätzung der Staatsanwältin“.

* Name geändert

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