2. Mai 2016
Magazin

Testamentsvollstrecker und Psychologie

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Testamentsvollstrecker und Psychologie

Kommentar im Mai

Rechtsanwalt Andreas Ackermann, Telefon 32 35 00
Rechtsanwalt Andreas Ackermann, 

Telefon 32 35 00
Sie sind der Erblasser. Sie sinnieren: „Mein Testament ist fünf Jahre alt. Brauche ich ein neues Testament? Mit Testamentsvollstreckung? Muss ich Erbstreitigkeiten befürchten? Sind meine Erben in Rechts- und Steuerangelegenheiten unerfahren? Ist mein Nachlass schwierig und komplex?“

Diese Fragen bewegen Sie. Vielleicht sind es brennende Fragen.

Mit diesen Gedanken stehen Sie nicht allein. Ihre Überlegungen ergeben sich zwingend aus Ihrer Familienaufstellung. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Kinder aus mehreren Ehen oder nichteheliche Kinder haben. Hier droht Gefahr wegen der Pflichtteilsansprüche, falls Pflichtteilsverzichtsverträge fehlen.

Zwischenergebnis: Sie als Erblasser sind in der moralischen Pflicht, Erbstreitigkeiten in der Familie zu vermeiden und eine kluge Steuerung des Nachlasses zu bewirken. Dies kann gelingen, wenn Sie die familiäre Grundsituation selbstkritisch und sachgerecht analysiert haben. Wenn nun eine Grundsituation besteht, die familienpsychologisch und sachlich schwierig ist, sollten Sie sich entscheiden für eine Person Ihres Vertrauens, die nicht nur erb- und steuerrechtlich erfahren, sondern auch familienpsychologisch versiert ist. In Einzel- und Gruppengesprächen muss nämlich der Testamentsvollstrecker (TV) nach Amtsantritt herausfinden, ob es im Empfinden der betroffenen Kinder Bevorzugung und Benachteiligung gab und tatsächliche oder vermeintliche Konflikte mit den Eltern sowie Rivalität um deren Gunst.

Zu wünschen ist, dass die ältere Generation das hohe Gut der Geschwisterbeziehung erkannt und diese Spielwiese der sozialen Kompetenzen im Alltag gefördert hat.

Zwar werden Geschwisterbeziehungen (GB) immer seltener. In Deutschland werden gegenwärtig nur noch 1,35 Kinder pro Familie geboren. GB werden nicht beendet. Unterschwellig wirken sie fort, auch wenn kein Kontakt mehr besteht. Gab es in der Kindheit und Jugend Rivalität und Streit? Haben die Eltern die Geschwister ungleich oder gar ungerecht behandelt? Oder positiv gedacht: Gab es präventive Arbeit an der Familiendynamik, idealerweise durch Familienkonferenz am runden Tisch.

Der TV möge in seine Gespräche vor Konstituierung des Nachlasses Ergebnisse der Geschwisterforschung und der Humangenetik einbeziehen. Nur so vermeidet er Tretminen aus Vergangenheit und Gegenwart auf dem Familienfeld und erleichtert die Aufteilung des Erbes. Soweit Fragen, Fragen, Fragen. Fortsetzung im August-Heft. Versprochen.

Vielleicht auch zu diesen drei Themenkreisen: Der Patriarch stirbt – fünf Kinder aus drei Ehen. Drei Geschwister – Blut ist ein besonders dicker Saft. Du bist nicht mehr mein Bruder – das Ende einer Geschwisterbeziehung.

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