BEMERKENSWERTES
„Trotz konsequenten Trinkens“
Aus dem Amtsgericht
Im vorliegenden Fall geht es um einen gelernten Koch, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, alkoholisiert Auto gefahren zu sein. Aufgefallen war der stämmige Mann einer 26-jährigen Frau Ende Juni vergangenen Jahres auf der Schenfelder Landstraße. „Wegen eines roten BMWs musste ich sehr in die Eisen gehen“, so die junge Frau. Wenig später beobachtete sie den Fahrer des Wagens, wie er mit seinem Fahrzeug schlingerte, dabei auch über den Bordstein fuhr. Außerdem habe er eine rotzeigende Ampel ignoriert. Daraufhin rief die 26-jährige Reitlehrerin die Polizei an. Während die Zeugen detailliert aussagen, schweigt der Angeklagte beharrlich.
Nun passt es ins derzeitige Bild zaudernder und überforderter Ordnungshüter, dass sie Mühe hatten, frühzeitig zu kommen und den Wohnort des trunkenen Autofahrers zu finden. „Die Polizei sagte mir, ich soll dem BMW hinterherfahren“, so die Zeugin. Weil das Polizeikommissariat 26 keinen Wagen frei hatte, hatte sich ein Beamter nebst Kollegin aus dem Revier 25 auf den Weg gemacht. So musste die Zeugin kurzfristig in die Rolle einer Hilfspolizistin schlüpfen und beobachten, in welcher Wohnung der angetrunkene Mann verschwindet.
So verging annähernd eine Stunde, bis ein Durchsuchungsbeschluss vorlag und die Feuerwehr zum Öffnen der Tür angerückt war. Schließlich wurde dem verdächtigen Autofahrer eine Blutprobe entnommen. Die ergab einen Alkoholgehalt von 2,3 bis 2,4 Promille.
Zeit für den Sachverständigen, ein Professor für Rechtsmedizin, das Gericht aufzuklären, wie viel Alkohol ein Mann eines bestimmten Gewichtes in welcher Zeit aufnehmen kann, ohne dass der Körper revoltiert. Nach kurzer Rechnung kommt der Sachverständige zum Ergebnis, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Trunkenheitsfahrt, trotz „konsequenten Trinkens“ nach der Fahrt, einen Promillewert von 1,3 bis 1,4 aufwies. Für das Gericht bedeutet das: absolute Fahruntüchtigkeit.
Selbst „bei erheblichem Nachtrunk“ habe der Promillewert zur Tatzeit über 1,1 gelegen, so die Staatsanwältin.
Angesichts von 16 Vorstrafen, teils ähnlicher Delikte, verurteilt die Richterin den schweigsamen Mann zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten. Auf den Führerschein muss der Verurteilte nun weitere sechs Monate warten.
Verschlickung
Rotterdam profitiert vom Hafenschlick
Nach Dr. Walter Scheuerl, Rechtsanwalt in Blankenese, profitiert nur Rotterdam von diesem Konzept. Seiner Meinung nach muss diese fortwährende Verschlickung mit einem neuem Konzept gestoppt werden. Scheuerl sieht die Möglichkeit in einer Entsorgung außerhalb der Zwölf-Meilen-Zone.
SCHREIBWETTBEWERB
„Vertell doch mal!“
Eingereicht werden kann eine niederdeutsche Kurzgeschichte zum Thema „Keen Teit“, die nicht länger als zwei DIN-A4-Seiten (Schriftgröße 12, 1,5-zeilig) ist. Einsendeschluss: 29. Februar an NDR 90,3, Stichwort „Vertell doch mal!“, 20140 Hamburg oder per E-Mail an
vertell@ndr.de
VORTRAGSABEND
Arktis und Antarktis im Hotel Süllberg
Beginn 19 Uhr, Eintritt 5 Euro pro Person, begrenzte Teilnehmerzahl, Anmeldung im Reisebüro von Daacke erforderlich unter
Telefon 822 77 20 oder E-Mail: kreuzfahrten@daacke.de