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LANGSAME BEHÖRDEN
Wenn das Jobcenter die Miete nicht zahlt
Ist das Amt involviert, ist es allerdings nicht ganz so einfach: Fälle dieser Art enden oft in einem handfesten Rechtsstreit. Bisher haben Gerichte oft zugunsten der Mieter entschieden und Kündigungen für unwirksam erklärt. Die häufigsten Begründungen: Die Fehler des Amtes können nicht dem Mieter zugerechnet werden und das Jobcenter sei nicht Erfüllungsgehilfe des Leistungsempfängers.
Mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. Juni 2016 wurden die Karten aber neu gemischt: Der BGH hob ein Urteil des Landgerichts Hamburg auf, das die Kündigung eines Vermieters wegen unpünktlicher und unvollständiger Mietzahlungen seitens des Jobcenters für unwirksam erklärt hatte. Zwar bestätigte der BGH, dass die Behörde nicht der Erfüllungsgehilfe des Hartz-IV-Empfängers sei, trotzdem könne der Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn die unpünktlichen Zahlungen schwerwiegende negative Auswirkungen auf ihn haben. Dies könne beispielsweise der Fall bei zahlreichen Verspätungen und hohen Beträgen sein oder, wenn der Vermieter auf den pünktlichen Erhalt der Miete angewiesen ist. Das Landgericht Hamburg müsse laut BGH nun prüfen, ob das Mietverhältnis für den Vermieter unzumutbar geworden sei.
Diese uneinheitliche Rechtsprechung zeigt: Nichts Genaues weiß man nicht. Bei unregelmäßigen Zahlungen vom Jobcenter hängt es vom jeweiligen Einzelfall ab, ob das Vertragsverhältnis mit dem Leistungsempfänger beendet werden kann. Und eine Verbesserung der Situation für Vermieter ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Aufgrund der „gefühlten“ Ungerechtigkeit gegenüber den nicht zahlenden „Amts-Mietern“ wird derzeit im Kabinett genau dieser Punkt diskutiert. Sollte die von Bundesjustizminister Maas vorgeschlagene zweite Mietrechtsnovelle in ihrer aktuellen Form durchkommen, genießen Mieter, die so „unverschuldet“ in einen Rückstand geraten, quasi Kündigungsschutz.
Oliver Moll, Moll & Moll Zinshaus GmbH
MARKTDATEN
Baufinanzierungszinsen: hoch und runter im Bereich von 0,3 Prozentpunkten
HAMBURGER RUNDE
119. Stiftungsfest des Vereins Hamburger Hausmakler von 1897 e.V.
KOLUMNE
Harte Fakten
Die Knappheit des Angebots, und das trotz aller Bemühungen um eine Verstärkung des Wohnungsneubaus, hat die Preise für Wohnraum noch stärker steigen lassen, nämlich um etwa zehn Prozent im Durchschnitt und um sechs Prozent allein in Hamburg. Damit galoppieren die Kaufpreise nicht mehr stärker als die Mieten, was die Befürchtungen um Überhitzung und Blasenbildung am Wohnimmobilienmarkt wieder deutlich lindert. Die Entwicklung wird anhalten und sich vor allem in den bevorzugten Wohnlagen noch verschärfen.
Conrad Meissler, Meissler & Co.