1. Februar 2016
Magazin

Wohnungsgeberbestätigung: Der Zweck heiligt die Mittel?

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IMMOBILIEN 

KOLUMNE
Wohnungsgeberbestätigung: Der Zweck heiligt die Mittel?

Oliver Moll
Oliver Moll
Seit dem 1. November 2015 gilt bundesweit ein einheitliches Meldegesetz, in dessen Rahmen auch die Mitwirkungspflicht für Vermieter wieder eingeführt wurde. Das bedeutet: Vermieter müssen Mietern den Einzug schriftlich bestätigen. Diese Wohnungsgeberbescheinigung ist bei Anmeldung der Meldebehörde vorzulegen. Mit ihr sollen künftig Scheinanmeldungen und das Untertauchen von Kriminellen wirksamer verhindert werden. Wird die Bestätigung nicht fristgerecht innerhalb von 14 Tagen eingereicht, droht jeweils ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro für Mieter und Vermieter.

Das neue Meldegesetz ist nicht unumstritten. Vor allem die Anforderungen, die künftig an Vermieter gestellt werden, sind fragwürdig: Die Gesetzesänderung bedeutet für Vermieter erheblichen administrativen Mehraufwand bei einer gleichzeitig zu engen Fristsetzung. Der Vermieter ist beim Ausstellen der Bescheinigung zudem auf den Mieter angewiesen und muss von ihm Informationen einholen, die mitunter sehr persönlich sind. Ein Beispiel: Auf der Wohnungsgeberbestätigung soll nicht der Beginn des Mietverhältnisses, sondern der Tag des Einzugs, das heißt der Tag ab dem die Wohnung regelmäßig genutzt wird, vermerkt werden. Dieses Datum ist dem Vermieter jedoch meistens nicht bekannt, da der Einzug bisher Privatsache des Mieters war. Nun muss er abgefragt werden. Anschließend muss die Bescheinigung ausgefüllt und der Meldebehörde zugestellt werden – und das alles binnen 14 Tagen. Besonders für größere Vermietungsgesellschaften ist das schwer zu leisten.

Der Zweck der Gesetzesänderung mag zwar lobenswert sein, doch die Mittel sind alles andere als praktikabel. Vermieter werden von einem Tag auf den anderen mit Aufgaben belastet, die nicht zu ihren eigentlichen Verantwortlichkeiten zählen, und zudem mit einem drohenden Bußgeld unter Druck gesetzt. Und ob die Wohnungsgeberbestätigung am Ende tatsächlich Scheinanmeldungen von Kriminellen erschwert, ist fraglich.

Oliver Moll, Moll & Moll Zinshaus

BAUVORHABEN SPRITZENPLATZ
Bürgerinitiative lehnt Kompromiss ab

Für die Ecke Ottenser Hauptstraße/Bahrenfelder Straße ist ein Bebauungsvorschlag mit einem Entwurf des Architekten Daniel Libeskind im Gespräch. Die Grüne Fraktion wollte dazu ein transparentes Wettbewerbsverfahren, eine „gläserne Werkstatt“ einleiten, um die Bürger Ottensens einzubinden und verschiedene Architekturentwürfe gemeinsam zu diskutieren und zu entscheiden. Die Bürgerinitiative lehnte das Mitte Januar ab.

Sie hatte im Vorfeld die notwendigen Stimmen für ein Bürgerbegehren gegen den Bebauungsentwurf gesammelt. In der 2. Abstimmungsrunde zwischen der Initiative, dem Bezirksamt und der Politik hat die Bürgerinitiative jeden Kompromissvorschlag der Politik zu einem einvernehmlichen Verfahren abgelehnt.

BAUGENEHMIGUNGEN
Wohnungsbau in Hamburg kommt weiter mit großen Schritten voran

Der Senat hat Mitte Januar die Zahl der Baugenehmigungen des vergangenen Jahres bekanntgegeben. Mit 9.560 Wohneinheiten wurde die Zielvorgabe von 6.000 erneut weit übertroffen. Dazu Dirk Kienscherf, Stadtentwicklungsexperte der SPD-Fraktion: „Wichtig ist, dass das hohe Niveau trotz der erheblichen neuen Flächenbedarfe für Flüchtlingsunterbringungen gehalten werden konnte. Der reguläre Wohnungsbau und der Einsatz für bezahlbare Mieten sind weiterhin zentrale Ziele unserer Politik. Auch die weiteren Perspektiven für die kommenden Jahre sind außerordentlich gut, das bestätigt allein die enorm hohe Zahl der insgesamt genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen. Mit über 18.500 Einheiten wurde die Höchstmarke aus dem letzten Jahr sogar noch übertroffen.“

KOLUMNE
Überraschung zum Jahresauftakt

Conrad Meissler
Conrad Meissler
Normalerweise sind die ersten Tage und Wochen eines neuen Jahres am Wohnimmobilienmarkt eher ruhige Tage, normalerweise … Der diesjährige Auftakt verlief ungewohnt anders. Kaum waren die Feiertage vorbei, konnten wir eine enorm hohe Anzahl an Anfragen, Besichtigungswünschen bis hin sogar zu kurzfristig anberaumten Notarterminen verzeichnen. Selbst Objekte, die noch vor Weihnachten wenig bis gar kein Interesse fanden, gerieten in den Fokus der Suchkunden. Schon nach den ersten drei Wochen des neuen Jahres können wir zusammenfassen: Auch der Immobilienmarkt ist für plötzliche Überraschungen gut. Denn nach der wiederum starken Marktentwicklung in 2015, in dem sich die die Wohnungspreise um über 15 Prozent und die Hauspreise um fast 10 Prozent erhöhten, waren wir von einem Einpendeln des Marktes auf dem sehr hohen Niveau ausgegangen. Dass der Markt für Wohnimmobilien insbesondere in den begehrten Lagen der Hansestadt weiter anzieht, hängt ganz offenbar mit dem gefühlt unsicheren Szenario zusammen, das sich gleich zum Jahresauftakt in Deutschland entwickelt hat. Terrorakte womöglich bald bei uns, Krieg im Nahen Osten, ein immer mehr bedrohlich erscheinender, nicht abebbender Flüchtlingsstrom und drohende wirtschaftliche Probleme in weiten Teilen der Welt wurden uns schlagartig zum Jahresbeginn bewusst gemacht. Dass die internationalen Kapitalmärkte ihren schlechtesten Jahresstart seit über 25 Jahren hinlegten, ist ein weiteres Zeichen. Das erklärt die Haltung der Interessenten, mit sehr viel Beherztheit ins neue Jahr zu starten und sich eine Immobilie rasch zu sichern. Es zeigt aber auch, dass der Bedarf an Wohnimmobilien in den Großstädten und so auch in Hamburg um keinen Deut geringer geworden ist und dass er trotz aller Bemühungen um mehr Neubau und trotz aller Eingriffe des Staates zum Abbremsen von Verteuerungen nicht eingedämmt werden kann. Im Gegenteil: Wir erwarten nun erst recht für 2016 das Jahr der Immobilie!

Conrad Meissler, Meissler & Co.

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