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KOLUMNE
Wohnungsgeberbestätigung: Der Zweck heiligt die Mittel?
Das neue Meldegesetz ist nicht unumstritten. Vor allem die Anforderungen, die künftig an Vermieter gestellt werden, sind fragwürdig: Die Gesetzesänderung bedeutet für Vermieter erheblichen administrativen Mehraufwand bei einer gleichzeitig zu engen Fristsetzung. Der Vermieter ist beim Ausstellen der Bescheinigung zudem auf den Mieter angewiesen und muss von ihm Informationen einholen, die mitunter sehr persönlich sind. Ein Beispiel: Auf der Wohnungsgeberbestätigung soll nicht der Beginn des Mietverhältnisses, sondern der Tag des Einzugs, das heißt der Tag ab dem die Wohnung regelmäßig genutzt wird, vermerkt werden. Dieses Datum ist dem Vermieter jedoch meistens nicht bekannt, da der Einzug bisher Privatsache des Mieters war. Nun muss er abgefragt werden. Anschließend muss die Bescheinigung ausgefüllt und der Meldebehörde zugestellt werden – und das alles binnen 14 Tagen. Besonders für größere Vermietungsgesellschaften ist das schwer zu leisten.
Der Zweck der Gesetzesänderung mag zwar lobenswert sein, doch die Mittel sind alles andere als praktikabel. Vermieter werden von einem Tag auf den anderen mit Aufgaben belastet, die nicht zu ihren eigentlichen Verantwortlichkeiten zählen, und zudem mit einem drohenden Bußgeld unter Druck gesetzt. Und ob die Wohnungsgeberbestätigung am Ende tatsächlich Scheinanmeldungen von Kriminellen erschwert, ist fraglich.
Oliver Moll, Moll & Moll Zinshaus
BAUVORHABEN SPRITZENPLATZ
Bürgerinitiative lehnt Kompromiss ab
Sie hatte im Vorfeld die notwendigen Stimmen für ein Bürgerbegehren gegen den Bebauungsentwurf gesammelt. In der 2. Abstimmungsrunde zwischen der Initiative, dem Bezirksamt und der Politik hat die Bürgerinitiative jeden Kompromissvorschlag der Politik zu einem einvernehmlichen Verfahren abgelehnt.
BAUGENEHMIGUNGEN
Wohnungsbau in Hamburg kommt weiter mit großen Schritten voran
KOLUMNE
Überraschung zum Jahresauftakt
Conrad Meissler, Meissler & Co.