Hamburg. Viele deutsche Mittelständler können ihre gute Auftragslage mangels geeigneter Arbeitskräfte nicht voll ausschöpfen. Laut einer aktuellen Studie der Wirtschaftsberatung Ernst & Young klagt fast jedes zweite mittelständische Unternehmen über Umsatzeinbußen, weil Fachkräfte fehlen. Abhilfe kann die Beschäftigung von Flüchtlingen schaffen.
Doch wie findet man geeignete Kandidaten und welche Vorschriften müssen Arbeitgeber beachten? Vor welchen Herausforderungen stehen Unternehmen bei der Integration ausländischer Mitarbeiter im Betrieb? Antworten auf Fragen rund um Flüchtlinge als potenzielle Mitarbeiter erhalten Arbeitgeber am 18. April bei der Veranstaltung „Personalgewinnung 2016: Anforderungen bei der Einstellung von Migranten und Asylsuchenden“.
Die Referenten Gesine Keßler-Mohr vom IQ Netzwerk Hamburg und Dirk Heyden, Geschäftsführer des Jobcenters Hamburg, stellen auf der vom Hanseatischen GmbH-Geschäftsführer Verband organisierten Veranstaltung unter anderem vor, in welchem Rechtsrahmen Flüchtlinge arbeiten dürfen, welche Richtlinien bei der Beschäftigung bestehen und wo Arbeitgeber Förderungen seitens des Staates erhalten. „Das Institut für Arbeitsmarktforschung geht davon aus, dass unter den Menschen, die 2015 gekommen sind, 380.000 potenzielle Arbeitnehmer sind. Wir wollen Betrieben, die die Chance wahrnehmen und Flüchtlinge integrieren möchten, bei unserer Veranstaltung umfassende Informationen mitgeben, wie die Integration funktionieren kann“, sagt Matthias Kroll, Vorstandsmitglied des Hanseatischen GmbH-Geschäftsführer Verbandes.
Termin: Montag, 18. April 2016 um 18 Uhr, Anglo – German Club, Harvestehuder Weg 44.
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.hanseatische-gmbh-geschaeftsfuehrer.de