Der Sanierung des Elbwanderwegs in Rissen steht nichts mehr im Wege. Das Landgericht Hamburg urteilte bereits Anfang des Jahres zugunsten der geplanten Instandsetzung. Zuvor hatte ein Anlieger dagegen geklagt und ein Bauverbot gefordert. Dafür bezog er sich auf eine Eintragung im Grundbuch, wonach die Errichtung von Baulichkeiten am Höhenweg zum Schutz seiner Elbsicht verboten sei.
Das Gericht kam nach eingehender Prüfung des Grundbucheintrags zu dem Schluss, dass sich das Verbot nur auf die Errichtung von weiteren Baulichkeiten am Höhenweg, wie etwa neue Sitzplätze, bezieht. Der Höhenweg selbst sei davon nicht betroffen. Der Anlieger legte daraufhin Berufung ein, zog sie nun aber zurück. Damit ist der Weg für die Bauarbeiten jetzt nach jahrelanger Sperrung frei.
Juristisches Urteil beendet jahrelange Sperrung
Altonas Bezirksamtsleiterin, Dr. Stefanie von Berg, sagt hierzu: „Es ist gut, dass wir nun juristisch Klarheit haben und die Planungen für den Otto-Schokoll-Höhenweg fortführen können.“ Nach jahrelanger Sperrung wäre die Sanierung des Panoramawegs am Elbufer damit „nun endlich möglich“, so von Berg.
Das Bezirksamt Altona hatte bereits verschiedene Alternativen für die Instandsetzung geprüft. Daran beteiligt waren Anliegerinnen und Anlieger sowie die weitere Öffentlichkeit. Auf dieser Grundlage wurde der Vorschlag entwickelt, den Höhenweg auf der bisherigen Trasse durch Errichtung einer Steg-Konstruktion aus Stahl zu ermöglichen. Die Baukosten in Höhe von rund fünf Millionen Euro übernimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA). Die Stadt Hamburg strebt eine schnellstmögliche Umsetzung des Projektes an.