7. Januar 2021
Hamburg & Umland

Corona-Lockdown in Hamburg: Ab Freitag strengere Regeln

Der Hamburger Senat hat sich in einer Sondersitzung darauf verständigt, den den Corona-Lockdown in Hamburg, entsprechend den Vorgaben von Bund und Ländern, auszubauen und zu verschärfen

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Der Hamburger Senat hat sich in einer Sondersitzung darauf verständigt, den den Corona-Lockdown in Hamburg, entsprechend den Vorgaben von Bund und Ländern, auszubauen und zu verschärfen. Die neuen Regelungen werden ab Freitag bis voraussichtlich Ende Januar in Kraft treten.

Obwohl vielen Hamburgern der Ernst der Lage bewusst ist, hat sich die Angst vor dem Virus gelegt und die Polizei hat eine „Lockdown-Müdigkeit“ bemerkt, sagt Innensenator Andy Grote (SPD). Allein über die Weihnachtsfeiertage stellte die Polizei 1.280 Verstöße gegen die erlaubte Anzahl von Personen in Privatwohnungen fest. Folgende Maßnahmen werden verlängert bzw. ausgebaut:

Begegnungen von Menschen im Corona-Lockdown in Hamburg:

Treffen sind nur mit Personen aus dem eigenen Wohnsitz und maximal einer weiteren Person, die nicht im selben Wohnsitz lebt, erlaubt. Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Regel nicht mehr ausgenommen. Bürgermeister Tschentscher empfiehlt keinerlei Kontakt außerhalb des Hauses.

Schulen und Kindergärten:

Die Schulpflicht in Hamburg bleibt bis Ende Januar ausgesetzt. Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) sagte, es werde auch weiterhin Möglichkeiten der Tagesbetreuung in der Stadt geben. Aber wann immer es möglich ist, sollten Eltern vermeiden, ihre Kinder in Kindertagesstätten zu bringen. Kindertagesstätten und Kindergärten sind von 8 bis 15 Uhr begrenzt.

Pflegeheime:

Die Bundesregierung hat am Dienstag besondere Schutzmaßnahmen für Rentner und Pflegeheime eingeführt. Wer ein Pflege- oder Altenheim betritt, muss vorher einen Schnelltest machen.

Reisen:

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss spätestens 48 Stunden vor der Rückkehr oder unmittelbar nach der Einreise einen Corona-Test im Zielland machen. Neuankömmlinge müssen dann in Quarantäne und können diese mit einem weiteren negativen Corona-Test am fünften Tag nach ihrer Rückkehr verkürzen.

Home-Office:

Arbeitgebern wird empfohlen, die Home-Office-Option zu aktivieren. Mitarbeiter, die am Arbeitsplatz sein müssen, können dies tun. Betriebskantinen und Restaurants können jedoch nur Mahlzeiten zum Mitnehmen ausgeben.

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