Mit der Bekanntmachung der neuen Lockerungsregelungen, beginnend am 1. Juli, ist es jetzt erlaubt, freie Messen und Märkte unter Berücksichtigung von Hygiene- und Abstandsregeln zu eröffnen. Theoretisch könnte also auch der beliebte Hamburger Fischmarkt bald öffnen…
Doch obwohl die Eröffnung für Jahr- und Wochenmärkte erlaubt ist, muss der Landkreis Altona zunächst ein Hygienekonzept vorlegen, um den Anforderungen der Behörden gerecht zu werden, und dies kann noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die verbindlichen Regeln für die Öffnung aller Märkte und Messen sind:
- Kunden und Mitarbeiter müssen mindestens 1,5 m von einander entfernt sein;
- jeder muss Mundschutz (Masken) tragen;
- für geschlossene Umgebungen sollte jede Person 10 m² Platz haben, d.h. wenn der Markt 100 m² groß ist, können nur 10 Personen den Innenraum nutzen;
- bei Innenräumen muss die Luft immer durch das Luftzirkulationssystem (Klimaanlage) erneuert werden.
Einer der ersten Märkte, der eröffnet wird, ist jener auf der Bahrenfelder Trabrennbahn. Nach Angaben der Organisatoren müssen sich alle Besucher und Arbeiter aus Sicherheitsgründen am Eingang registrieren lassen. Die am Mittwoch angekündigten Regeln sind zunächst bis zum 31. Juli gültig, dann werden die Hamburger Behörden neue Entscheidungen über mögliche zusätzliche Lockerungen, auch in Bezug auf den Hamburger Fischmarkt, treffen.