Der Lockdown in Hamburg wird verlängert: Zusammen mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten kündigte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am vergangenen Mittwoch eine Verlängerung der aktuellen Maßnahmen an. Als Hauptgrund wurde die schnelle Ausbreitung durch neue Virusmutationen genannt. Die aktuellen Maßnahmen sind bis zum 14. Februar gültig. Diese werden nun, bis auf wenige Aufnahmen, bis zum 7. März verlängert.
Auf dem so genannten Corona-Gipfel wurden auch Perspektiven für dem Weg raus aus dem Lockdown formuliert. So soll erst Lockerungen erfolgen, wenn die 7-Tage-Inzidenz bei 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner stabil bleibt. Danach soll die Eröffnung von Einzelhandelsgeschäften mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmeter möglich sein. Auch die Eröffnung von Museen, Galerien und körpernahen Dienstleistungsbetrieben, wie z.B. Tattoo-Studios, ist mit dieser Zahl verbunden.
Lockdown in Hamburg: Ausnahmen für Schulen, Kitas und Frisöre
Die Öffnung von Schulen und Kindertagesstätten war eine Priorität, die bereits vor dem Gipfel angekündigt wurden. Die Bundesländer beschlossen somit erwartungsgemäß, den Schulunterricht und den Betrieb von Kindertagesstätten schrittweise wieder aufzunehmen. In Hamburg soll es dagegen bis zu den März-Ferien keine Veränderungen im Schul- und Kita-Betrieb geben.
Friseursalons wurden unterdessen der Körperpflege zugeordnet, vor allem, weil ältere Menschen auf diese Dienstleistung angewiesen sind. Unter strengen Hygieneanforderungen dürfen diese bereits am 1. März wieder öffnen.
Lockdown in Hamburg: Dank Impfungen Licht am Ende des Tunnels
Auf dem Corona-Gipfel wurde auch ein Impfplan besprochen, dessen Ziel es unter anderem ist, bis zum Ende des Sommers allen Bürgern einen Impfvorrat anbieten zu können. Die Strukturen zur Impfung der Hamburgerinnen und Hamburger wurden bereits geschaffen.
Weitere beschlossene Maßnahmen:
- Auch die gesetzliche Grundlage für den Verkauf von Schnelltests zur Selbstanwendung ist bereits geschaffen. Sobald die Hersteller von Heimschnelltests die Zulassung beantragen, will die Bundesregierung diese schnell prüfen.
- In puncto Privatreffen wurden keine Veränderungen beschlossen. Treffen sind weiterhin nur mit Mitgliedern des eigenen Haushalts und einer weiteren Person, die nicht im Haushalt lebt, erlaubt. Unnötige Reisen und private Besuche – auch von Angehörigen – sollten vermieden werden.
- Die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken, d. h. von chirurgischen Masken oder dem FFP2-Standard, gilt weiterhin in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Es gibt weiterhin die Empfehlung für Arbeitgeber, Mitarbeitern die Arbeit von zu Hause aus zu ermöglichen, sofern die Tätigkeit dies zulässt. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 15. März.