Deutschland geht ab kommenden Mittwoch bis mindestens zum 10. Januar in einen harten Lockdown. Das betrifft auch die Einwohner Hamburgs. Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sagt, es sei eine ernste Situation und er werde weitgehend die Beschlüsse des Bundes übernehmen. Der Bürgermeister appellierte an die Bevölkerung, die neuen Maßnahmen ernst zu nehmen. Lockdown in Hamburg – diese Regeln gelten:
Deutschland ist seit dem Frühjahr Lockdown-erprobt. Erst im November wurde ein Teil-Lockdown beschlossen. Am vergangenen Sonntag wurde aufgrund steigender Infektions- und Todeszahlen ein härterer Lockdown auf Bundesebene beschlossen. Folgende Maßnahmen gelten ab Mittwoch, den 16. Dezember auch in Hamburg:
Geschlossen werden: viele Einzelhandelsgeschäfte, Friseursalons, Kosmetikstudios und Massagepraxen.
Folgendes bleibt mit entsprechenden Hygienemaßnahmen geöffnet: Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Hol- und Bringdienste, Getränkemärkte, Naturkostläden, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen.
Schulpflicht in Hamburg: Zwischen dem 16. Dezember und dem 10. Januar wird in Hamburgs Schulen die Schulpflicht ausgesetzt. Schulen und Kindergärten bleiben bis zu den Weihnachtsferien geöffnet. Die Eltern können dann selbst entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen sollen.
Kindertagesstätten und Spielplätze: Die Anwesenheit in Kitas wird garantiert. Viele Eltern werden als Mitarbeiter in systemrelevanten Bereichen wie der Gesundheitsversorgung dringend gebraucht und sind auf die Betreuung ihrer Kinder angewiesen. Auch die Spielplätze bleiben geöffnet.
Weihnachten und Familientreffen: Nur fünf Personen aus zwei Familien dürfen sich in Hamburg privat treffen. Größere Familien können an Weihnachten nur vom 24. bis 26. Dezember gemeinsam feiern. Treffen mit vier Personen außerhalb des eigenen Hauses sind erlaubt und Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Zu diesem engsten Familienkreis zählen Ehegatten, Lebenspartner und Lebensgefährten sowie Verwandte, Geschwister und jeweilige Haushaltsmitglieder, auch wenn es sich um mehr als zwei Haushalte oder 5 Personen über 14 Jahren handelt.
Feuerwerk: Der Verkauf von Feuerwerkskörpern für Silvester und Neujahr ist verboten, ebenso das Abbrennen von pyrotechnischen Materialien. Gemäß den bundesweiten Regelungen gibt es auch ein Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr – dies gilt auch für Hamburg.
Altenheime: Die Mitarbeiter müssen ab dem 21. Dezember mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Antigen-Test durchführen.
Alkohol im öffentlichen Raum: Während des gesamten Lockdown in Hamburg besteht ein striktes Verbot von Alkohol im öffentlichen Raum. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld geahndet.
Tschentscher sagte über das nun verabschiedete Paket: „Wir alle wissen nicht, wie stark und schnell es funktioniert, aber ich bin sicher, dass es funktioniert. Alle Bürger sollten die Anordnungen befolgen und nicht an ihre Grenzen gehen oder nach Schlupflöchern suchen.