Hamburg. Veranstalter RSW erklärte gegenüber Hamburg 1, das Alstervergnügen fortan nicht mehr durchführen zu können. Die Kosten, insbesondere die der Terrorabwehrmaßnahmen, seien nicht mehr tragbar.
Das diesjährige Alstervergnügen vom 30. August bis 2. September 2018 wird laut Hamburg 1 vorliegenden Unterlagen nicht stattfinden. In den Unterlagen erklärt die Firma RSW Veranstaltungs GmbH, das Event aufgrund der enorm gestiegenen Kosten, nicht zuletzt wegen der zu finanzierenden Terrorabwehrmaßnahmen, nicht mehr durchführen zu können. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Daher wird die RSW Veranstaltungs GmbH das Alstervergnügen nicht mehr durchführen.“
In einem Telefonat mit Hamburg 1 bestätigte die Sprecherin der RSW GmbH, Carolin Schultze, die Echtheit des Dokuments. Insgesamt seien die Kosten nicht mehr tragbar.
Dem Bezirksamt Mitte ist der Vorgang offensichtlich bekannt. Auch dort geht man davon aus, dass das Alstervergnügen in diesem Jahr nicht mehr stattfinden kann. Die Kosten für die Terrorabwehrmaßnahmen zu übernehmen, sei ausgeschlossen und auf Dauer nicht darstellbar. Damit endet zunächst die über 40-jährige Tradition des Alstervergnügens.
Die RSW Veranstaltungs GmbH hatte erst im vergangenen Jahr den Zuschlag vom Bezirksamt Mitte für die Ausrichtung des Alstervergnügens bekommen. Seit 2012 hatte die Gruppe das Event gemeinsam mit der Bergmann-Gruppe veranstaltet – 2017 waren die ehemaligen Partner getrennt ins Rennen gegangen.