Sowohl Kinder, als auch Betreuungspersonal müssen vermehrt in Quarantäne. Das gilt besonders seit Beginn der Omikronwelle. Als Folge werden mehr Kinder daheim betreut. Das hat Konsequenzen für viele Berufstätige, die dann nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können. Manche Eltern fürchten Verdienstausfälle. Bereits im vergangenen Jahr war es möglich, dass Arbeitgeber und Selbständige Entschädigungen beantragen können. In diesem Jahr ist es für Eltern möglich, Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld bei ihren Krankenkassen zu beantragen, wenn Kinder daheim betreut werden müssen. Die Regelung gilt auch bei Betreuung im Homeoffice.
Kinderkrankentage oder Kinderkrankengeld beantragen
Die Stadt Hamburg hat hierzu am 1. Februar ein Informationsblatt veröffentlicht. Darin heißt es, dass die Regelung für alle Kinder in Anspruch genommen werden kann, die noch nicht 12 Jahre alt sind. Weiter heißt es: „Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie und Ihr Kind gesetzlich krankenversichert sind und es im Haushalt keine andere Person gibt, die Ihr Kind betreuen kann.“
So viele Tage stehen Ihnen zu
Elternpaare können bis zu 30 Tage beantragen, je Elternteil und Kind. Alleinerziehenden stehen bis zu 60 Tage je Kind zu. Bei Elternpaaren und Alleinerziehenden mit zwei Kindern liegt die Höchstgrenze bei 120 Kinderkrankentagen. Bei mehr als zwei Kindern erhöht sich der Anspruch auf maximal 130 Tage.
Kinderkrankengeld
Die finanzielle Belastung ist für manche Haushalte das größere Problem. Hier kann das Kinderkankengeld helfen. Hierzu heißt es im Informationsblatt: „Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Arbeitsentgelts, jedoch maximal 112,88 Euro je Tag.“
Kinderkrankentage kann man grundsätzlich bei Erkrankung des eigenen Kindes in Anspruch nehmen. Bis zum 19. März 2022 gilt außerdem: Kinderkrankentage können auch dann in Anspruch genommen werden, wenn das Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut werden muss. Folgende Ursachen müssen dann vorliegen:
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch hier: www.hamburg.de/faq-corona-infektionsschutzgesetz