Baumschutz polarisiert in den Elbvororten. Gleichzeit ist Baumschutz oft uneindeutig. Ab wann kann ein Baum gefällt werden und wer entscheidet darüber?
Es ist ein Thema, bei dem die Fronten verhärtet sind. Für die einen ist der üppige Baumbestand in den Elbvororten die „grüne Hölle“ mit jeder Menge Schattenseiten. Für die anderen ist bereits ein kleines wildes Gehölz schützenswert. In jedem Fall dürfen Bäume nicht eigenmächtig gefällt werden. Das Amt muss gefragt werden – nicht immer mit einer zufriedenstellenden Antwort für die Betroffenen. Insbesondere in den Elbvororten ist den Anwohnern der freie Blick auf die Elbe wichtiger, als der Schutz des Baumes. Dabei drohen empfindliche Strafen, sollte ein Baum ohne behördliche Zustimmung gefällt werden.
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