23. Juli 2024
Magazin-Tipp

Der Seegerichtshof – UN in Hamburg

Der Internationale Seegerichtshof in Nienstedten ist Teil der Vereinten Nationen (UN) und das bedeutendste Seegericht der Welt. Kürzlich wurde dort der vielleicht bisher wichtigste Fall verhandelt.

21 Richter sind am Internationalen Seegerichtshof tätig, halten sich aber – bis auf den Präsidenten – nicht durchgehend in Hamburg auf. // Foto: ITLOS Photo

21 Richter sind am Internationalen Seegerichtshof tätig, halten sich aber – bis auf den Präsidenten – nicht durchgehend in Hamburg auf. // Foto: ITLOS Photo

Bericht: Tim Holzhäuser – Lange Zeit war es ruhig um den Seegerichtshof in Nienstedten. Zwar herrschte von Anfang an beträchtlicher Stolz über diese UN-Organisation in der Nachbarschaft, aber nur wenige Fälle erregten die Aufmerksamkeit abseits der Fachwelt. Das hat sich in Zeiten des Klimawandels fundamental geändert. Nach der Klage kleiner Inselstaaten gegen Treibhausgase fällte der Gerichtshof ein Urteil, das zum Präzedenzfall wurde und die Welt verändern könnte.

Am 12. Dezember 2022 kam in Nienstedten eine E-Mail an. Absender war kein windiger Unternehmer, der 700 Prozent Rendite in einer Stunde versprach, auch nicht die Hausbank mit dem Hinweis auf neue Nachrichten im Postfach, sondern Inseln: Antigua und Barbuda, Tuvalu, Palau, Niue, Vanuatu und St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, St. Christopher und Nevis sowie die Bahamas. Ihre wesentliche Botschaft an den Internationalen Seegerichtshof: Wir saufen ab!

Der Gerichtssaal in dem zwischen 1997 und 2000 errichteten Gebäude in Nienstedten. // Foto: ITLOS Photo
Der Gerichtssaal in dem zwischen 1997 und 2000 errichteten Gebäude in Nienstedten. // Foto: ITLOS Photo

Der Klimawandel führt zu steigenden Meeresspiegeln und bedroht somit die Existenz dieser Inseln. Nicht die wirtschaftliche Existenz, sondern die physische. Während das Falkensteiner Ufer 43 Meter hoch ist, liegen die allermeisten Wohnviertel auf karibischen Inseln um die zwei Meter hoch. Schon der Anstieg des Meeresspiegels um einen Meter würde zu katastrophalen Überflutungen führen. Umsiedelungen in höhere Gebiete sind hier und da möglich, aber keine realistische Lösung.

Können Staaten per Gerichtsbeschluss zum Klimaschutz verpflichtet werden?

Neben dieser alarmierenden Statusmeldung enthielt das per E-Mail versandte Schriftstück folgende Fragen: Kann der Ausstoß von Treibhausgasen auch als Meeresverschmutzung gelten? Können Staaten per Gerichtsbeschluss zum Klimaschutz verpflichtet werden, wenn ein Unterlassen den Untergang ganzer Nationen bedeuten würde?

Eine solche Dramatik hatte anfangs niemand erwartet. Der Start geriet bürokratisch. Der Internationale Seegerichtshof wurde 1982 auf der Basis des Seerechtsübereinkommens (SRÜ) der Vereinten Nationen gegründet als International Tribunal for the Law of the Sea (ITLOS). Dieses Übereinkommen wurde ebenfalls 1982 geschlossen und sollte die veraltete Genfer Seerechtskonventionen ersetzen. Das SRÜ enthält zahlreiche Neuerungen. Zu den wichtigsten gehört eine Regelung für die Breite von Küstenmeeren, also deren Ausdehnung. Außerdem werden Ausschließliche Wirtschaftszonen definiert, in denen Küstenstaaten besondere Rechte genießen. Ökonomische Überlegungen standen während der UN-Seerechtskonferenz von 1973 bis 1982 im Fokus. Es ging vor allem um die (mehr oder weniger) nachhaltige Nutzung und Ausbeutung der Meere. Von Inseln, die gegen ihre Überflutung klagten, war noch keine Rede.

Richter aus der ganzen Welt

Nach dem Beschluss des Seerechtsabkommens dauerte es noch einige Jahre, bis es in Kraft trat. Erst 1994 war es soweit. In dem Jahr nahm auch der Seegerichtshof seine Arbeit als eigenständige Organisation in der UN auf. Tätig waren und sind 21 Richter, die von den 168 Staaten, die das SRÜ anerkannt haben, gewählt werden. Derzeit finden sich im Gerichtshof Juristen aus Kap Verde, Algerien, Malta, Jamaika, Argentinien, Japan und vielen anderen Staaten. Den Vorsitz hat der Isländer Tómas Heiðar. Gerichtssprache sind Englisch und Französisch, ausnahmslos. Selbst die Presseabteilung, die mit deutschen Namen und deutschen Tastaturen unterwegs ist, kommuniziert strikt in diesen Sprachen.

„Die nachhaltige
Nutzung der Meere stand im Fokus. Von Inseln, die gegen
Überflutung klagten, war noch keine Rede.“

MS „Saiga“

Der erste Fall kam 1997 in Form eines Tankers und war exakt das, womit die Schöpfer des ITLOS gerechnet hatten. Die MS „Saiga“, die unter der Flagge von St. Vincent und den Grenadinen fuhr, war von Piraten gekapert worden. Oder waren es eher Freibeuter? Denn die Auftraggeber saßen in Westafrika, in Guinea. Dort war man der Meinung, dass das Schiff Öl in Fischerboote gepumpt hatte, unter Umgehung des guineanischen Zolls. 80 Tage lag der Tanker nun schon an der Kette. Das Gericht sah darin ein „exzessives und unangemessenes“ Vorgehen und verurteilte Guinea zu einer Geldstrafe. Wurde sie bezahlt?

Sicht von der Elbe, links die Schröder’sche Villa, die in das Ensemble integriert wurde. // Foto: ITLOS Photo
Sicht von der Elbe, links die Schröder’sche Villa, die in das Ensemble integriert wurde. // Foto: ITLOS Photo

Bangladesch gegen Myanmar

Dieser Fall war deutlich weitreichender als das Geplänkel rund um die „Saiga“, denn hier ging es um nicht weniger als die Bucht von Bengalen. Sowohl Bangladesch als auch Myanmar beanspruchten hier exklusive Wirtschaftszonen, die sich überschnitten. Der Streit war diplomatisch festgefahren, und so rief Bangladesch 2009 den See­gerichtshof an. Es war das erste Mal, dass das Gericht über territoriale Ansprüche entscheiden musste, dementsprechend genau beobachtete die internationale Presse den Fall.

Nach eingehender Prüfung der mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen beider Parteien fällte der Internationale Seegerichtshof dann am 14. März 2012 sein Urteil in Form einer neuen Seegrenze, die von den Richtern als geografisch sinnvoll und fair betrachtet wurde.

Wurden die neuen Grenzen akzeptiert?

Aber auch hier die Frage: Wurde die neue Grenze akzeptiert und damit die Autorität des Gerichts? Sowohl Bangladesch als auch Myanmar haben das Seerechtsübereinkommen der UN ratifiziert, hatten sich also implizit verpflichtet, dem Urteil des Gerichts zu folgen. Das Urteil fiel zum Vorteil von Bangladesch aus, das einen Großteil der umstrittenen Seegebiete als exklusive Wirtschaftszone zugesprochen bekam, daher richteten sich die Blicke der Fachwelt und auch der Öffentlichkeit nach der Urteilsverkündung auf Myanmar.

Dessen Regierung akzeptierte. Großes Aufatmen innerhalb der UN, denn nun war ein Präzedenzfall geschaffen. Das Urteil zeigte, dass selbst hartnäckige territoriale Streitigkeiten durch rechtliche Mechanismen und internationale Schiedsgerichtsbarkeit friedlich gelöst werden können. Nicht wenige Fachleute hatten genau das bezweifelt, denn während nationale Gerichte die Mittel zur Vollstreckung haben, sind internationale Gerichte nach der Urteilsverkündung machtlos. Und manchmal gibt es Probleme.

„Arctic Sunrise“

Am 18. September 2013 unternahmen Aktivisten der Umweltorganisation Greenpeace an Bord des unter niederländischer Flagge fahrenden Schiffs „Arctic Sunrise“ eine Protestaktion gegen eine russische Ölplattform in der Petschorasee. Die Aktivisten versuchten, auf die Plattform zu gelangen, um auf die Umweltgefahren der dortigen Ölbohrungen aufmerksam zu machen.
Die russischen Behörden reagierten darauf gewohnt drastisch, enterten das Schiff und nahmen die Besatzung fest. Das Schiff wurde nach Murmansk geschleppt, die Aktivisten wegen Piraterie angeklagt. Später lautete die Anklage nur noch auf „Rowdytum“, aber auch hier drohten empfindliche Strafen.

Die Niederlande, unter deren Flagge die „Arctic Sunrise“ fuhr, reichten am 21. Oktober 2013 offiziell eine Klage beim Seegerichtshof ein und beantragten die sofortige Freilassung der „Arctic Sunrise“ und ihrer Besatzung. Die Regierung in Amsterdam argumentierte, dass Russland gegen das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen verstoßen habe, indem es das Schiff und seine Besatzung ohne Zustimmung des Flaggenstaates festhielt.

Russland war dem SRÜ 1997 beigetreten, erklärte jedoch, dass es die Zuständigkeit des ITLOS in diesem Fall nicht anerkenne und verweigerte die Teilnahme an den Anhörungen. In der Tat hatte Russland bereits 1997 bestimmte Streitigkeiten ausgeschlossen und Szenarien entworfen, in denen es die Zuständigkeit des ITLOS nicht akzeptieren würde. Verkürzt gesagt ging es hier um die Verletzung nationaler Hoheitsrechte durch Dritte, die Russland weiterhin selbst ahnden wollte.

„Das Schiff wurde nach Murmansk
geschleppt, die
Aktivisten wegen
Piraterie angeklagt.“

Trotz der Abwesenheit Russlands bei den Anhörungen fällte der ITLOS am 22. November 2013 eine Entscheidung. Der Gerichtshof befand, dass Russland die „Arctic Sunrise“ und deren Besatzung unverzüglich freizulassen habe. Moskau hätte die Freiheit der Schifffahrt in unzulässiger Weise beeinträchtigt und die Rechte des Flaggenstaates verletzt.

Die Richter kommen aus der ganzen Welt. Hier der Südafrikaner Albert Hoffmann (2005 bis 2023). // Fotos: ITLOS Photo
Die Richter kommen aus der ganzen Welt. Hier der Südafrikaner Albert Hoffmann (2005 bis 2023). // Fotos: ITLOS Photo

Russland weigerte sich zunächst, das Urteil des ITLOS zu akzeptieren, und hielt das Schiff samt Besatzung weiterhin fest. Dies führte zu einer erheblichen diplomatischen Verstimmung zwischen den Niederlanden und Russland. Erst nach intensiven diplomatischen Verhandlungen und internationalem Druck wurden die Aktivisten schließlich im Dezember 2013 im Rahmen einer Amnestie freigelassen, und die „Arctic Sunrise“ durfte im August 2014 nach mehrmonatiger Beschlagnahmung nach Amsterdam zurückkehren.

Seitdem ist mitunter strittig, ob Russland die Zuständigkeit des Seegerichtshof mit der Freilassung de facto anerkannt hat oder nicht. Überraschenderweise sind Weigerungen wie die Russlands jedoch die Ausnahme. Guinea hat die Strafe nach Festsetzung des Tankers MS „Saiga“ aus dem ersten hier geschilderten Fall bezahlt, und auch alle übrigen Entscheidungen des ITLOS wurden schließlich anerkannt – wenn auch nicht immer sofort und nicht ohne Murren.

Der an das deutsche Rechtssystem gewöhnte Leser mag nun fragen, ob Revisionen möglich sind, also das Anfechten eines Urteils mittels eines höheren Gerichts? Nein. Das ist eine der vielen Besonderheiten des ITLOS. Eine Revision ist nicht möglich, das Urteil ist damit bindend.

„Russland weigerte sich zunächst, das Urteil des ITLOS zu
akzeptieren und hielt das Schiff samt
Besatzung weiterhin fest …“

Zurück zu den Inselstaaten und ihrem Existenzkampf. Im Mai 2024 wurde das Urteil verkündet: Treibhausgase gelten als Meeresverschmutzung im Sinne des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen. Damit unterliegen sie den gleichen rechtlichen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten wie andere Formen der Verschmutzung der Meeresumwelt.

Der Gerichtshof betonte, dass Staaten verpflichtet seien, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verschmutzung der Meere durch Treibhausgase zu verhindern, zu verringern und zu kontrollieren. Dies bedeutet, dass Länder ihre Emissionen drastisch reduzieren müssen, um den Anforderungen des internationalen Seerechts gerecht zu werden.
Aber auch hier ist Recht haben nicht gleich Recht bekommen. Während Umweltverbände das Urteil begrüßten und die Regierungen zum Handeln aufforderten, machten Wirtschaftsvertreter auf die negativen ökonomischen Folgen des Klimaschutzes aufmerksam, die schwerer wögen, als das Überleben kleiner Inselstaaten.

Das Urteil nach der Klage kleiner Inselstaaten gegen die Emittenten von Treibhausgasen hat 2024 Rechtsgeschichte geschrieben und wird als wichtiger Präzendenzfall gewertet. // Fotos: ITLOS Photo
Das Urteil nach der Klage kleiner Inselstaaten gegen die Emittenten von Treibhausgasen hat 2024 Rechtsgeschichte geschrieben und wird als wichtiger Präzendenzfall gewertet. // Fotos: ITLOS Photo

De facto aber ist das Urteil ein Präzedenzfall, der Rechtsgeschichte geschrieben hat und den Boden bereitet für ähnliche Klagen. Laut Umweltprogramm der UN hat sich die Zahl der Klimaklagen weltweit von 2017 bis 2022 mehr als verdoppelt. Gezählt wurden 2.180 Fälle. Die Mehrzahl wird abgewiesen, aber es gibt auch spektakuläre Erfolge. Im April diesen Jahres gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einer Schweizer Seniorengruppe recht. Die hatte das eigene Land verklagt, das ihrer Ansicht nach zu wenig gegen die Klimaerwärmung tut. Auch hier ist keine Berufung möglich. Die Schweiz hat, vereinfacht gesprochen, nur die Möglichkeit das Gerichtsurteil zu ignorieren oder beim Klimaschutz nachzubessern.

Ähnliches kommt beispielsweise aus Südkorea. Im Rahmen einer Klage wird dort der Schutz von Babys und Kleinkindern eingefordert, für die der Klimawandel ein existenzielles Risiko sei. In Peru klagen Kleinbauern gegen den Energiekonzern RWE, in Brasilien gegen die Abholzung des Regenwaldes.
Sie alle haben nun eine Stimme. Per Gericht.

Zur Sache:

Der Internationale Seegerichtshof in Zahlen
21 Richter werden von den 168 Vertragsparteien des Seerechtübereinkommens der Vereinten Nationen gewählt und zwar jeweils für neun Jahre. Fünf Richter kommen aus Afrika und Asien, je vier aus Mittel- und Südamerika sowie aus Europa und drei Richter aus Osteuropa. Sie werden unterstützt von 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus 14 Ländern.
Sein Budget beträgt für 2023/2024 rund 23,4 Mio. Euro.

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