1. Juni 2016
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Firmenfortführung und irreführende Firmennamen

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Firmenfortführung und irreführende Firmennamen

Der Steuertipp 

Harnald Henze, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater,Telefon 688 77 21-0
Harnald Henze, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater,

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Wer beim Erwerb eines Handelsgeschäftes die bestehende Firmierung fortführen will, muss diese Entscheidung sorgfältig überlegen. Nach einer heute noch maßgeblichen BGH-Entscheidung aus dem Jahr 1965 ist eine Firmenänderung bei Firmenfortführung nur unter zwei Gesichtspunkten möglich. Einerseits, wenn aufgrund der Erweiterung oder Einschränkung des Geschäftsumfangs, durch Änderung des Geschäftszweiges oder Sitzverlegung diese im Interesse der Allgemeinheit notwendig wird, andererseits, wenn bei fehlendem Interesse der Allgemeinheit ein sachlich berechtigtes Interesse vorliegt, die Verhältnisse sich geändert haben und kein Zweifel an der Identität der übernommenen Firma aufkommt.

Nach § 18 II HGB darf die Firma keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über die geschäftlichen Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. Der Begriff „Zentrum“ gilt nach Auffassung eines Oberlandesgerichtes als Charakterisierung für Größe und Bedeutung. Eine Firma muss auch dementsprechend am Markt platziert sein. Anders verhält es sich beim Bowling-Center oder Fitness-Center, hier ergeben sich auch für kleinere Unternehmen keine Probleme. Sind Personennamen im Spiel, dient der alte Firmenname der Erhaltung der bestehenden Kundenbindungen. Zu achten ist hierbei auf die Irreführung durch akademische Titel, Seminarbezeichnungen, Fach- und Spezialgeschäfte und Verbundbezeichnungen. Namensänderungen bei einer neu gegründeten Firma sind entsprechend unproblematisch. Dafür gilt es hier zunächst mit dem neuen Namen das Interesse der potentziellen Kunden zu wecken und die Markteintrittsbarriere zu überschreiten. Gute Platzierungen im Internet sind entsprechend wichtig wie die Lage der alteingesessenen Firmen im Stadtzentrum. Überdenken Sie Ihre Entscheidungen bewusst.

Rechtsanwälte Mossdorf & Holzhäuser

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