2. Mai 2016
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Panama passieren

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Panama passieren

Der Steuertipp 

Carola Gerhardt und Marco Meyer, Steuerberater, Telefon 86 60 130
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Das kann ja mal passieren. Der Kreativität im Steuerrecht sind gerade unter globalen Aspekten keine Grenzen mehr gesetzt. Aber wo hört legale Steuergestaltung auf und wo fängt Steuerhinterziehung an? Bei einem Nummernkonto in der Schweiz, bei einer Briefkastenfirma in Panama?

Dabei hat gerade die EU das, was durch die Panama-Papers aufgedeckt wurde, in diesem Umfang überhaupt erst möglich gemacht. Im Juli 2005 trat nämlich die EU-Zinsrichtlinie in Kraft, welche u.a. eine Meldepflicht für Auslandskonten von EU-Bürgern vorsah. Allerdings hat das Gesetz riesige Lücken, da sich z.B. via Panama diese Berichtspflicht aushebeln ließ.

Alles redet nun über die kleine Steueroase in Mittelamerika. Dabei hat die EU mit Großbritannien als Türöffner für die sogenannten Offshore-Gesellschaften das Problem direkt vor der Haustür. Aber auch in den USA im Bundesstaat Delaware gehört das Angebot steuersparender Firmenkonstruktionen zum Geschäftsmodell des Standorts. Viele Experten würden, wenn sie ihr Geld verstecken wollen würden, es in die USA bringen. Mit ihrer wirtschaftlichen Macht zwingen die Amerikaner seit Jahren andere Staaten dazu, sämtliche Finanz- und Steuerdaten von US-Bürgern im Ausland preiszugeben, obwohl Sie sich im Gegenzug verweigern, das Gleiche für ihre Partner zu tun. Transparenz endet oft an Landesgrenzen.

Ab September 2017 oder ab 2018 soll nun eine neue, bessere OECD-Waffe gegen Steuerflucht eingeführt werden. 96 Länder haben nun zugesagt, über einen automatischen Austausch sämtliche Konten von Ausländern an deren Heimatbehörden zu melden. Nur vier bedeutungsvolle Finanzzentren weigern sich bisher: Bahrain, Vanuatu, Nauru und Panama. Wobei Panama mit seinen rund 200.000 (Briefkasten-)Firmen wirtschaftlich mit Sicherheit am bedeutendsten ist.

Abgabefrist
Zum 31. Mai 2016 müssen wieder die Steuererklärungen des Vorjahres abgegeben werden. Haben Sie bereits einen Steuerberater, verlängert sich diese Frist auf den 31. Dezember 2016. Wir betonen immer wieder: „Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen.“ Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Ihr persönliches und legales Steuersparmodell. Fragen Sie uns oder Ihren Steuerberater. Es lohnt sich.

Rechtsanwälte Mossdorf & Holzhäuser

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