4. Februar 2022
Kinder & Familie

Kinderkrankentage und Entschädigung für Eltern

Im Jahr 2022 können Eltern Kinderkrankentage oder Kinderkrankengeld direkt bei der Krankenkasse beantragen, wenn das Kind daheim betreut werden muss. Die Regelung gilt auch für Eltern, die im Homeoffice arbeiten.

Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage auch im Homeoffice - zwei spielende Kleinkinder (Symbolbild)

Wenn die Kinder daheim sind, lässt es sich oft schwer arbeiten. Jetzt können Entschädigungen beantragt werden. (Symbolbild); Foto: Chayene Rafaela on Unsplash

Sowohl Kinder, als auch Betreuungspersonal müssen vermehrt in Quarantäne. Das gilt besonders seit Beginn der Omikronwelle. Als Folge werden mehr Kinder daheim betreut. Das hat Konsequenzen für viele Berufstätige, die dann nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können. Manche Eltern fürchten Verdienstausfälle. Bereits im vergangenen Jahr war es möglich, dass Arbeitgeber und Selbständige Entschädigungen beantragen können. In diesem Jahr ist es für Eltern möglich,  Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld bei ihren Krankenkassen zu beantragen, wenn Kinder daheim betreut werden müssen. Die Regelung gilt auch bei Betreuung im Homeoffice.

Kinderkrankentage oder Kinderkrankengeld beantragen

Die Stadt Hamburg hat hierzu am 1. Februar ein Informationsblatt veröffentlicht. Darin heißt es, dass die Regelung für alle Kinder in Anspruch genommen werden kann, die noch nicht 12 Jahre alt sind. Weiter heißt es: „Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie und Ihr Kind gesetzlich krankenversichert sind und es im Haushalt keine andere Person gibt, die Ihr Kind betreuen kann.“

So viele Tage stehen Ihnen zu

Elternpaare können bis zu 30 Tage beantragen, je Elternteil und Kind. Alleinerziehenden stehen bis zu 60 Tage je Kind zu. Bei Elternpaaren und Alleinerziehenden mit zwei Kindern liegt die Höchstgrenze bei 120 Kinderkrankentagen. Bei mehr als zwei Kindern erhöht sich der Anspruch auf maximal 130 Tage.

Kinderkrankengeld

Die finanzielle Belastung ist für manche Haushalte das größere Problem. Hier kann das Kinderkankengeld helfen. Hierzu heißt es im Informationsblatt: „Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Arbeitsentgelts, jedoch maximal 112,88 Euro je Tag.“

Kinderkrankentage kann man grundsätzlich bei Erkrankung des eigenen Kindes in Anspruch nehmen. Bis zum 19. März 2022 gilt außerdem: Kinderkrankentage können auch dann in Anspruch genommen werden, wenn das Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut werden muss. Folgende Ursachen müssen dann vorliegen:

  • die Kita/die Gruppe/die Klasse oder die Kindertagespflegestelle wurde pandemiebedingt geschlossen
  • der Zugang zur Kita oder die Betreuungszeiten seitens des Kita-Trägers beziehungsweise das Ganztagsangebot an der Schule wurde eingeschränkt
  • das Kind muss in Isolation oder Quarantäne und der Besuch der Kita, der Kindertagespflegestelle oder der Schule ist untersagt ist
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    Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch hier: www.hamburg.de/faq-corona-infektionsschutzgesetz

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