Insgesamt 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMDA sind Ansprechpartner bei allen Fragestellungen der Hamburgerinnen und Hamburger zu polizeilichem Handeln. Sie sollen Vorwürfen polizeilichen Fehlverhaltens offen und nachhaltig begegnen. Vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022 registrierte die Beschwerdestelle insgesamt 1.249 Beschwerden. Außerdem gingen im gleichen Zeitraum 14 interne Hinweise durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Hamburg ein.
Im Vergleich dazu wurde in den Kalenderjahren 2019 und 2020 jeweils nur eine interne Beschwerde bekannt. Dies verdeutliche die Akzeptanz der neuen Beschwerdestelle auch in den eigenen Reihen, so die Behörde für Inneres und Sport. Der überwiegende Teil der Eingänge erfolgte per E-Mail (805 Hinweise) sowie über das anonyme digitale Hinweisgebersystem (95 Hinweise). In der eigens dafür eingerichteten Außenstelle an der Mönckebergstraße 5 wurden 16 Hinweise aufgenommen.
Mit der Neuaufstellung der BMDA will die Polizei auch deutliche Signale nach innen und außen senden. Polizeipräsident Ralf Martin Meyer betont: „Wir haben unseren Umgang mit Beschwerden modernisiert und eine Institution geschaffen, die mit ihrer schnellen Reaktion Maßstäbe setzt und die emotionalen Bedürfnisse mitberücksichtigt. Wir verstehen Beschwerden als Teil einer positiv gelebten Fehlerkultur. Das Signal ist klar: Kritik stößt bei uns auf offene Ohren und wir gehen damit sehr professionell und transparent um.“
Über 1.000 Beschwerdeverfahren bereits abgeschlossen
1.082 Beschwerdeverfahren konnten im Berichtszeitraum bereits abgeschlossen werden. Davon wurden abschließend 84 Beschwerden als berechtigt (7,8 Prozent), 116 als teil-berechtigter (10,7 Prozent) und 673 als unberechtigt (62,2 Prozent) bewertet. Im gleichen Zeitraum rückte die Polizei Hamburg zu 503.870 Einsätzen aus.
172 Beschwerden stehen im direkten Zusammenhang mit Einsätzen im Rahmen der Pandemiebewältigung. Neben dem Verhalten der Polizistinnen und Polizisten am Einsatzort waren häufige Beschwerdegründe zu lange Wartezeiten oder ein „empfundener Mangel an Objektivität“. Ein weiterer ebenfalls hoher Anteil der Hauptbeschwerdegründe lässt sich im Verkehrssektor finden. Insbesondere die angespannte Park- und Baustellensituation, aber auch die Überwachung von Geschwindigkeitsverstößen waren Anlass der Kritik.
Folgen für Polizistinnen und Polizisten
Die Mehrzahl betroffenere Beamtinnen und Beamten der Polizei wurden zu Sensibilisierungs- oder Kritikgespräche geladen. Bei weiteren Fällen kam es zu Fortbildungen oder Dienstunterricht, um Mängel im Verhalten zu verbessern. In zehn Fällen wurden weitere Ermittlungen eingeleitet. Der Bericht offenbart, dass es bei den meisten Beschwerden um die Wahrnehmung der Einsätze geht. Rund 46 Prozent aller Beschwerden entfallen hierauf. Dies zeigt zum einen, dass es einen deutlichen Bedarf für Verbesserung gibt, aber auch, dass die Beschwerdestelle gut angenommen werde, so die Innenbehörde. Hierzu sagt Innensenator Andy Grote: „Mit der Neuaufstellung der Beschwerdestelle ist es gelungen, Verständnis für polizeiliches Handeln und das Vertrauen in die Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten insgesamt zu stärken. Die Zahlen zeigen, wie gut die neue Beschwerdestelle schon heute angenommen wird.“
Das Beschwerdemanagement
Am 1. März 2021 hat die neu konzeptionierte und neu aufgestellte Dienststelle Beschwerdemanagement und Disziplinarangelegenheiten (BMDA) der Polizei Hamburg ihre Arbeit aufgenommen. Das Team des BMDA setzt sich aus Polizeikräften und sozialwissenschaftlichen Fachkräften zusammen. Bei der Neubesetzung wurde darauf geachtet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zudem über besondere Kenntnisse in den Bereichen Diversität, Rassismus und Radikalisierung verfügen sowie Erfahrungen im Umgang mit Konflikten besitzen.
Wird eine Beschwerde telefonisch, postalisch, digital oder persönlich beim BMDA oder bei einer anderen Polizeidienststelle eingereicht, so wird diese zunächst im Hinblick auf eine mögliche straf- oder disziplinarrechtliche Relevanz geprüft. Es wird versucht, innerhalb von 48 Stunden einen persönlichen Kontakt zu der betroffenen Person aufzubauen, die die Beschwerde eingereicht hat. Sofern es sich um einen Straftatbestand handelt, wird der Sachverhalt an das zuständige Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) zur weiteren Bearbeitung weitergegeben.