Neben der bezirklichen Förderrichtlinie gibt es seit Mitte 2021 auch die Förderrichtlinie für Gesamtstädtische Projekte des freiwilligen Engagements. Mit dieser Richtlinie will die Behörde Hamburg-weite Projekte fördern. Insgesamt stehen bis zu 200.000 Euro Fördermittel pro Jahr zur Verfügung. Im Einzelfall sind das 5.000 bis 30.000 Euro jährlich für die geförderten Projekte oder Initiativen. Mit der Hamburger Engagementstrategie hat der Hamburger Senat jetzt beschlossen, die Förderung freiwilligem Engagements zu vereinfachen und zu verstetigen.
Vorraussetzungen für die Förderung
Voraussetzung ist, dass sich die Aktivitäten auf das gesamte Stadtgebiet beziehen oder zumindest keinen bezirklichen Schwerpunkt haben. Das Projekt oder die Initiative muss hauptsächlich durch freiwilliges Engagement getragen werden. Hier kann es laut Sozialbehörde etwa um die Unterstützung von Menschen mit Behinderung, Geflüchtete oder digitale Vernetzung von Helfenden gehen.
Informationen zur Antragstellung
Hinweise zu den Antragsunterlagen, Informationen zur Förderung der Projekte sowie zu Ansprechpersonen sind unter Förderrichtlinie für „Gesamtstädtische Projekte des freiwilligen Engagements“ abrufbar. Die Antragsfrist zur Förderung von Projekten im kommenden Jahr ist der 30.09.2022.